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Feature - Verschreibung von Betäubungsmitteln (E-BtM)
Aufgrund von Finanzierungsproblemen beim BfArM verzögert sich die Einführung
- Als gesetzlicher Termin für die verpflichtende Einführung der elektronische Übermittlung von vertragsärztlichen Verordnungen von Betäubungsmitteln (BtM-Rezepte) ist der 1.7.2025 festgelegt (§ 360 Abs. 2 S. 2 SGB V). Der Termin wurde allerdings bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 an die Gesellschafter der gematik ausgesetzt.
- Die Bundesärztekammer hat mit Schreiben vom 23.10.2024 die Relevanz des eBtM-Rezeptes für die Akzeptanz des E-Rezeptes in der Ärzteschaft und die Patientensicherheit gegenüber dem BMG betont und das BMG aufgefordert eine möglichst fristgerechte Umsetzung weiterhin anzustreben (Schreiben als Anlage beigefügt).
- Die notwendigen Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sind noch nicht abgeschlossen. Die Fünfte (ehemals Vierte) Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (e-BTM-Rezept) liegt derzeit erst als Referentenentwurf vor.
- Das ursprüngliche fachliche Konzept der gematik sah einen Server beim BfArM zur Online-Prüfung von eBtM-Rezepten vor. Aufgrund haushalterischer Kürzungen durch die Ampel-Koalition stehen jedoch keine finanziellen Mittel beim BfArM für die Beauftragung und den Betrieb des Servers zur Verfügung.
- Die gematik hat unlängst ein Alternativkonzept vorgelegt, dass die Prüfung der eBtM-Rezepte in den E-Rezept-Server selbst verlagert. Der Finanzierungsrahmen für dieses neue Vorhaben und die Höhe bzw. Modelle der Beteiligung des BfArMs an den entstehenden Kosten werden derzeit zwischen BMG, GKV-Spitzenverband und BdArM abgestimmt.
- Die gematik erwartet einen zeitnahen Abschluss Verhandlungen und der notwendigen Anpassungen an der Verordnung. Die fachliche Konzeption der gematik soll dann nach aktuellem Stand zum ersten Halbjahr 2025 abgeschlossen werden.
- Anschließend werden die technischen Spezifikationen der gematik erarbeitet. Nach aktuellem Stand ist mit einer Pilotierung des eBtM-Rezeptes nicht vor Q4/2026 zu rechnen.
Gesetzliche Grundlage wird gerade geschaffen: s. RefE BtMVV: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/RefE_4._BtMVVAEndVO-E-BtM-Rezept.pdf
Feature Spec in der Konzeptionsphase
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