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Kommunikation im Medizinwesen KIM
Status
Anzahl über KIM gesendeter Nachrichten
Die gematik informiert über ihr TI-Dashboard täglich aktualisiert über die Anzahl über KIM gesendeten Nachrichten, aufgeschlüsselt auch nach eAUs und eArztbriefen.
Collection
- KIM-Anbieter können - falls noch nicht vorhanden - Basisdateneinträge im VZD vornehmen. Diese Basisdaten sind rudimentär, da sie nur als Zuordnung der Fachdaten (KIM-Adresse) dienen und aus dem Zertifikat der Karte entnommen werden. Die Aktualisierung der Basisdaten - nicht der Fachdaten - ist dann Aufgabe der KVen bzw. Ärztekammern.
- Die Größenbeschränkung von KIM 1.0 von 25 MB bedeuten 17 MB netto, der Rest geht für Signatur/Kryptographie drauf.
Roadmap
KIM 1.5
Rollout
vollständig abwärtskomppatibel zu KIM 1.0
Erweiterungen gegenüber KIM 1.0
- Anhebung der Größenbeschränkung von Nachrichten auf 500 MB
- optionale Integration des Clientmoduls in das Primärsystem
- Administrationsmodul für die Konfiguration des Nutzer-Accounts
- Einrichten von Abwesenheitsnotizen
- Unterstützung syntaktischer Nachrichtenkategorien
- Unterstützung von Multikonnektor-Umgebungen
KIM 1.5.2
Planung: ab 1.1.2023 im Feld
- Features
- Anheben der Größenlimitation auf 500 MB
- Anbindung weiterer Nutzergruppen (bspw. SMC-B-ORG)
- Einführung Dienstkennung
- Neue IOs
- gem. Planungen BMV-Partner u.a.
- Neue Nutzergruppen je nach Bedarf
KIM 1.5.3
Spezifikation geplant für 1.1.2022
im Feld ab 1.7.2023
- Features
- Verbessrungen Nutzer- und Betreiberumfeld
- Optimierung PS-Integration
- Neue IOs
- gem. Planungen BMV-Partner u.a.
- Neue Nutzergruppen je nach Bedarf
KIM 2.0
Spezifikation geplant für 1.12.2023
im Feld ab 1.10.2024
- Features
- Verbesserte (optionale) IMAP-Unterstützung
- Angleichung an TI-2.0-Architektur (Seamless Client Integration)
- Neue IOs
- gem. Planungen BMV-Partner u.a.
- Neue Nutzergruppen je nach Bedarf
Finanzierung
Praxen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Quelle: Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V vom 14. Dezember 2017 (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)). (= TI-Finanzierungsvereinbarung)
- Einrichtungspauschale: 100 € (zukünftig 200 €2)).
- Betriebskostenpauschale KIM: 23,40 € pro Quartal und Praxis
Anwendungen von KIM
Sonstige
BARMER setzt eNachricht auf Basis von KIM um.3)