Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für zahnärztliche Leistungen (EBZ)
Ist seit 1.1.2023 verpflichtend.
Läuft nach Aussagen des GKV-SV und der KZBV gut und wird an- und positiv aufgenommen.1)
Die Daten werden zwar über die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt. Die gematik hat das Verfahren aber nicht spezifiziert. Die technischen Vorgaben wurden auf Initiative der KZBV und des GKV-Spitzenverbands in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Dentalsoftware Unternehmen entwickelt.
Neben Behandlungsanträgen für Zahnersatz werden mit dem EBZ nun auch jene für Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen digital übertragen. 2023 sollen die Behandlungsanträge für Parodontalerkrankungen hinzukommen. Die erste Probephase des EBZ startete 2022. Seit dem 1. Juli 2022 fanden Tests im Betrieb der Zahnarztpraxen statt.
Guckst Du auch hier: https://www.kzbv.de/allgemeine-informationen.1573.de.html