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Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Aktuell bestätigt eine Krankenversicherung die Mitgliedschaft per Fax, sofern ein Versicherter seine eGK nicht vorlegen kann. Das eEB soll eine Alternative bieten, bei der die VSD via KIM ins PVS transportiert wird. Die eEB befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen.
Technisch handelt es sich um die gleiche Lösung wie der Online-Check-In für Privatversicherte, nur das bei den Privatversicherten lediglich die KVNR nicht die VSD transportiert werden.
Einen von der Praxis benötigten QR-Code kann man sich auch auf einer gematik-Seite erzeugen lassen: https://www.praxis-check-in.de/leistungserbringer
Zum Prozess: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7229457454776909824/
Krankenkassen die dieses Verfahren unterstützen:
- TK (Stand 24.01.2024)
Weitere Quellen
Grundsätzlich zwei Konstellationen
Grundsätzlich, sagt Abrechnungsexperte Dr. Heiner Pasch, ergeben sich damit ab 1.7.2025 zwingend – und bis dahin eben auch schon auf freiwilliger Basis möglich – folgendes Procedere in den Praxen:
Der Patient erscheint in der Praxis und hat seine E-GK vergessen oder die E-GK ist aus irgendeinem Grunde nicht einlesbar. Er beantragt eine elektronische Ersatzbescheinigung über sein Smartphone, wobei er die KIM-Adresse der Praxis an die Krankenkasse übermittelt. Daraufhin schickt die Krankenkasse die Ersatzbescheinigung an die KIM-Adresse der Praxis. Die Praxis fordert im Auftrag eines Patienten, z.B. bei telefonischem Arzt-Patienten-Kontakt oder bei telefonischer Bestellung eines Rezeptes, eine elektronische Ersatzbescheinigung direkt bei der Krankenkasse an und erhält sie dann via KIM-Dienst. Diese Möglichkeit können Praxen freiwillig anbieten, es besteht dazu keine Pflicht, auch nicht ab dem 1. 7.2025.
(gute Quelle dazu: https://www.hausarzt.digital/praxis/ersatzbescheinigung-auf-digitalem-weg-vorteile-fuer-praxen-155805.html)