dighealth:ti:erp:ebtm
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| dighealth:ti:erp:ebtm [2025/04/02 10:02] – fjh | dighealth:ti:erp:ebtm [2025/08/25 10:47] (aktuell) – fjh | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| ====== Feature - Verschreibung von Betäubungsmitteln (E-BtM) ====== | ====== Feature - Verschreibung von Betäubungsmitteln (E-BtM) ====== | ||
| + | |||
| + | <note important> | ||
| <note important> | <note important> | ||
| - | * Als gesetzlicher Termin für die verpflichtende Einführung der elektronische Übermittlung von vertragsärztlichen Verordnungen von Betäubungsmitteln (BtM-Rezepte) ist der 1.7.2025 festgelegt (§ 360 Abs. 2 S. 2 SGB V). | + | * Als gesetzlicher Termin für die verpflichtende Einführung der elektronische Übermittlung von vertragsärztlichen Verordnungen von Betäubungsmitteln (BtM-Rezepte) ist der 1.7.2025 festgelegt (§ 360 Abs. 2 S. 2 SGB V). Der Termin wurde allerdings bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 an die Gesellschafter der gematik ausgesetzt. |
| - | * Die notwendigen Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sind noch nicht abgeschlossen. Die Fünfte (ehemals Vierte) Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (e-BTM-Rezept) liegt derzeit erst als [[https:// | + | * Die Bundesärztekammer hat mit Schreiben vom 23.10.2024 die Relevanz des eBtM-Rezeptes für die Akzeptanz des E-Rezeptes in der Ärzteschaft und die Patientensicherheit gegenüber dem BMG betont und das BMG aufgefordert eine möglichst fristgerechte Umsetzung weiterhin anzustreben (Schreiben als Anlage beigefügt). |
| + | * Die notwendigen Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sind noch nicht abgeschlossen. Die Fünfte (ehemals Vierte) Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (e-BTM-Rezept) liegt derzeit erst als [[https:// | ||
| + | * Das ursprüngliche fachliche Konzept der gematik sah einen Server beim BfArM zur Online-Prüfung von eBtM-Rezepten vor. Aufgrund von Haushaltskürzungen durch die Ampel-Koalition stehen jedoch keine finanziellen Mittel beim BfArM für die Beauftragung und den Betrieb des Servers zur Verfügung. | ||
| + | * Die gematik hat unlängst ein Alternativkonzept vorgelegt, dass die Prüfung der eBtM-Rezepte in den E-Rezept-Server selbst verlagert. Der Finanzierungsrahmen für dieses neue Vorhaben und die Höhe bzw. Modelle der Beteiligung des BfArMs an den entstehenden Kosten werden derzeit zwischen BMG, GKV-Spitzenverband und BfArM abgestimmt. | ||
| + | * Die gematik erwartet einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen und der notwendigen Anpassungen an der Verordnung. Die fachliche Konzeption der gematik soll dann nach aktuellem Stand zum ersten Halbjahr 2025 abgeschlossen werden. | ||
| + | * Anschließend werden die technischen Spezifikationen der gematik erarbeitet. Nach aktuellem Stand ist mit einer Pilotierung des eBtM-Rezeptes nicht vor Q4/2026 zu rechnen. | ||
| + | |||
| + | ===== Gesetzliche Regelungen ===== | ||
| + | |||
| + | Die zugrundeliegende BtMVV ist noch in Anapssung. | ||
| - | Gesetzliche Grundlage wird gerade geschaffen: s. RefE BtMVV: https:// | + | ===== Spezifikationen ===== |
| - | Feature | + | Die gematik plant den fachlichen Anteil eines Feature-Dokuments im September 2025 vorabzuveröffentlichen. |
| - | Artikel: https:// | ||
dighealth/ti/erp/ebtm.1743588129.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh
