Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


dighealth:ti:erp:ebtm

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
dighealth:ti:erp:ebtm [2024/10/23 13:14] fjhdighealth:ti:erp:ebtm [2025/08/25 10:47] (aktuell) fjh
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Feature - Verschreibung von Betäubungsmitteln (E-BtM) ====== ====== Feature - Verschreibung von Betäubungsmitteln (E-BtM) ======
  
-Gesetzliche Grundlage wird gerade geschaffen: sRefE BtMVV: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/RefE_4._BtMVVAEndVO-E-BtM-Rezept.pdf+<note important>Inzwischen hat man sich wohl geeinigt bzglder FinanzierungBetriebskosten übernimmt BfArM, Entwicklungskosten die gematikVertragliche Vorbereitungen laufen aber noch.</note>
  
-Feature Spec in der Konzeptionsphase+<note important>Aufgrund von Finanzierungsproblemen beim BfArM verzögert sich die Einführung</note>
  
-Tests ab Okt. 2024 in den Modellregionen Franken und Hamburg+  * Als gesetzlicher Termin für die verpflichtende Einführung der elektronische Übermittlung von vertragsärztlichen Verordnungen von Betäubungsmitteln (BtM-Rezepte) ist der 1.7.2025 festgelegt (§ 360 Abs. 2 S. 2 SGB V). Der Termin wurde allerdings bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 an die Gesellschafter der gematik ausgesetzt. 
 +  * Die Bundesärztekammer hat mit Schreiben vom 23.10.2024 die Relevanz des eBtM-Rezeptes für die Akzeptanz des E-Rezeptes in der Ärzteschaft und die Patientensicherheit gegenüber dem BMG betont und das BMG aufgefordert eine möglichst fristgerechte Umsetzung weiterhin anzustreben (Schreiben als Anlage beigefügt). 
 +  * Die notwendigen Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sind noch nicht abgeschlossen. Die Fünfte (ehemals Vierte) Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (e-BTM-Rezept) liegt derzeit erst als [[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/RefE_4._BtMVVAEndVO-E-BtM-Rezept.pdf|Referentenentwurf]] vor.  
 +  * Das ursprüngliche fachliche Konzept der gematik sah einen Server beim BfArM zur Online-Prüfung von eBtM-Rezepten vor. Aufgrund von Haushaltskürzungen durch die Ampel-Koalition stehen jedoch keine finanziellen Mittel beim BfArM für die Beauftragung und den Betrieb des Servers zur Verfügung. 
 +  * Die gematik hat unlängst ein Alternativkonzept vorgelegt, dass die Prüfung der eBtM-Rezepte in den E-Rezept-Server selbst verlagert. Der Finanzierungsrahmen für dieses neue Vorhaben und die Höhe bzw. Modelle der Beteiligung des BfArMs an den entstehenden Kosten werden derzeit zwischen BMG, GKV-Spitzenverband und BfArM abgestimmt. 
 +  * Die gematik erwartet einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen und der notwendigen Anpassungen an der Verordnung. Die fachliche Konzeption der gematik soll dann nach aktuellem Stand zum ersten Halbjahr 2025 abgeschlossen werden.  
 +  * Anschließend werden die technischen Spezifikationen der gematik erarbeitet. Nach aktuellem Stand ist mit einer Pilotierung des eBtM-Rezeptes nicht vor Q4/2026 zu rechnen. 
 + 
 +===== Gesetzliche Regelungen ===== 
 + 
 +Die zugrundeliegende BtMVV ist noch in Anapssung. 
 + 
 + 
 +===== Spezifikationen ===== 
 + 
 +Die gematik plant den fachlichen Anteil eines Feature-Dokuments im September 2025 vorabzuveröffentlichen.
  
-Artikel: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/06/e-btm-test-in-hamburg-und-franken/chapter:all 
  
  
dighealth/ti/erp/ebtm.1729689269.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki