Status E-Rezept
Seit 22.07.2024 können Privatversicherte nun auch E-Rezepte in Apotheken einlösen.
1)
Die gematik informiert über ihr TI-Dashboard täglich aktualisiert über den Stand der eingelösten E-Rezepte.
Spezifikation
Aktuelles Release:
1.6.0. Neben kleineren Änderungen enthält das Release die beiden Feature
Kinderkrankheiten/Probleme
Zu einigen der benannten Probleme und Betriebsstörungen (s.u. Betrieb) gibt es mittlerweile eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion.
4)
E-Rezepte sind (noch) nicht auf dem Server, wenn Patient in Apotheke einlösen möchte. Dies kann zwei Gründe haben:
Notwendigkeit der Angabe einer Berufsbezeichnung im E-Rezept gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMVV. Aber: Im FHIR-Datensatz des E-Rezeptes handelt es sich um ein Freitextfeld. Daher kann es zu Abweichungen gegenüber der ggf. erwarteten korrekten Berufsbezeichnung gem. WBO kommen. Es werden Retaxierungen befürchtet. Einige Krankenkassen haben aber Retaxierungen schon ausgesetzt.
6) Da eine QES auf dem E-Rezept aufgebracht ist, fragt sich warum eine Berufsbezeichnung überhaupt notwendig ist. Inzwischen hat der DAV einen Brief an die KBV geschrieben
7) und die ABDA hat in ihrer
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der AMVV darauf hingewiesen.
8) Zudem hat das BMG in einem Brief an die Verbände der Apotheker, Ärzte und Krankenkassen eine Friedenspflicht erbeten. Mittlerweile gilt eine Vereinbarung zur Friedenspflicht rückwirkend zum 1.1.2024 und zunächst bis 31.12.2024.
9) Das Ministerium ruft KBV, DAV und GKV-Spitzenverband zugleich dazu auf, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen sollen demnach einen „abschließenden Katalog möglicher Berufsbezeichnungen“ erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. „Sinnvoller wäre es gewesen, das vermeintliche Problem der Berufsbezeichnung erst gar nicht zum amtlichen Problem zu machen. Denn durch die QES wird eigentlich für Klarheit gesorgt. Schade, dass die Krankenkassen sich hier so überbürokratisch gebärden“, so Steiner (KBV-Vorständin).
10) Umso mehr, als es in den Richtlinien des
GB-A keinerlei Einschränkungen von Verschreibungsmöglichkeiten bzgl. der Facharztbezeichnung gibt. Mittlerweile (04.04.2024) liegt ein Regierungsentwurf der Änderung zur AMVV vor, die den Vorschlag nicht aufgreift, die ABDA hat erneut kommentiert.
11). Zuletzt hat die AfD einen Antrag im Bundestag gestellt.
12)
-
Noctu lässt sich nachträglich nicht ändern.
13)
Bei Mehrfachverordnungen über die Quartale hinweg keine Quartals- und ggf. auch Chronikerpauschale, die am Praxisbesuch (Stecken eGK; s. VSDM) hängt.
Regressforderungen, weil 14-tägig neue Medikamente in die Systeme der Ärzt:innen eingespielt werden, droht bei Mehrfachverordnungen über längeren Zeitraum Regress, weil das „falsche Generikum“ verordnet wurde.
-
Arzneimittel und Hilfsmittelkombinationen (Insulin + Teststreifen) müssen noch lange getrennt über E-Rezept und Papierrezept (Muster 16) verordnet werden.
Die Apothekensoftware zeigt ein anderes Präparat an, als von Ärztin oder Arzt verordnet. Ursache ist bswp. die falsche Interpretation einer Freitextverordnung durch das AVS
14) Andere Fehlanzeigen sind noch unklar.
Zeit für die Erstellung einer Signatur bis zu 20 Sekunden, abhängig vom Primärsystem.
-
Grundsätzlich fehlt ein
Referenz-Validator, damit nur korrekt erstellte E-Rezepte auf den E-Rezept-Server eingestellt werden können. Den gibt es aber nicht für den Produktivbetrieb.
E-Rezepte für Säuglinge, es dauert teils Wochen/Monate bis diese eine eGK haben.
15)
-
Technische Komponenten und Dienste
E-Rezept-Fachdienst
Am 1.7.2021 wurde von der gematik eine
Produktbegutachtung des E-Rezept-Fachdienstes im Rahmen eines
Dokumentenpakets (S. 167 ff.) veröffentlicht.
SRC wurde mit der Durchführung beauftragt und hat hierzu einen
durch die gematik zugelassenen
Sicherheitsgutachter eingesetzt. Die Produktbegutachtung ergab eine vollständige Umsetzung aller relevanten im
Produkttypsteckbrief für den E-Rezept-Fachdienst aufgeführten Sicherheitsanforderungen.
Zudem wurde durch
PwC ein abschließender
Penetrationstest (S. 151 ff.) durchgeführt. Dabei wurden keine schwerwiegenden Risiken identifiziert.
Identity Provider E-Rezept
Am 1.7.2021 wurde von der gematik der erste Teil einer
Produktgebutachtung des Identity Providers im Rahmen eines
Dokumentenpakets (S. 159 ff.) veröffentlicht.
SRC wurde mit der Durchführung beauftragt und hat hierzu einen
durch die gematik zugelassenen
Sicherheitsgutachter eingesetzt. Die Produktbegutachtung ergab eine vollständige Umsetzung der für den ersten Teil der Prüfung relevanten 31 (von 63) im
Produkttypsteckbrief für den Identity Provider aufgeführten Sicherheitsanforderungen, wobei die unveröffentlichte Version des Produkttypsteckbriefs v. 21.4.2021 zugrunde lag. Ein zweiter Teil der Produktbegutachtung folgt.
Zudem wurde durch
PwC ein abschließender
Penetrationstest (S. 151 ff.) durchgeführt. Dabei wurden keine schwerwiegenden Risiken identifiziert.
Mir liegt ein finales Produktgutachten vom 6.9.2021 vor, das aber wohl noch nicht veröffentlicht wurde. (Version 1.3)
VSDM
E-Rezept-Apps (Frontend des Versicherten)
gematik-App
Stand Januar 2022: Über 130.000 Downloads gem. gematik-Angabe
Das gem.
§ 360 Abs. 10 S. 4 notwendige externe
Sicherheitsgutachten für die E-Rezept-App wurde von der gematik am 1.7.2021 als Produktgutachten in einem Paket mit begleitenden Dokumenten als
PDF veröffentlicht.
21) Die gem.
§ 360 Abs. 10 S. 8 vor Inbetriebnahme notwendige
Bestätigung des
BSI wurde
unter Auflagen erteilt (vgl. S. 134 des PDF).
Zudem wurde durch PWC ein abschließender
Penetrationstest (S. 148 ff.) durchgeführt. Dabei wurden keine schwerwiegenden Risiken identifiziert.
Integration in ePA-App der Krankenkassen
Konnektor
Ablesbar in der Zulassungsübersicht der gematik. Dort entspricht die PTV4+-Version der Produkttypversion 4.80.3-0.
Alle Konnektorhersteller haben eine Zulassung für das E-Rezept inkl. Komfortsignatur
Primärsysteme
Die Bereitstellung der E-Rezept-Module für die Praxis- und Apothekenverwaltungssystemen ist derzeit noch nicht flächendeckend gegeben.
Die KBV-Zertifizierung haben gem. dem Verzeichnis zertifizierter Arzneimittelverordnungssoftware: Elektronisches Rezept (Stand: 25.1.2022) 79 Praxisverwaltungssysteme von 14624).
Freiwillige Konformitätsbestätigungen in der E-Rezept-Ausprägung (verordnend) haben gemäß Bestätigungsübersicht im gematik-Fachportal aktuell (Stand: 25.4.2022) 76 von 14625).
Eine bzgl. Angaben zur E-Rezept noch recht unvollständige Tabelle mit den tatsächlichen Verfügbarkeiten auf Basis von Anfragen bei den PVS hat die DG Digitales Gesundheitswesen zusammengestellt. Eine Tabelle für Krankenhausinformationssysteme hat die DG Digitales Gesundheitswesen ebenfalls zusammengestellt.
Freiwillige Konformitätsbestätigungen in der E-Rezept-Ausprägung (abgebend) haben gemäß Bestätigungsübersicht im gematik-Fachportal aktuell (Stand: 25.4.2022) 11 von 11.
Die gematik bietet seit Mitte März 2022 einen TI-Score für das E-Rezept an, der den Stand der Primärsystementwicklungen nachhält:
https://www.ti-score.de/e-rezept. Seit April 2023 gehört zum TI-Score auch das Merkmal Usability und Akzeptanz. Die Wertungen beruhen auf der
Selbstauskunft der PS-Hersteller. Dabei können die Hersteller auch Screenshots und Videos der Implementierung übermitteln.
TI-Validator
Zukünftig soll die Verfügbarkeit des TI-Validators für das E-Rezept eine Grundvoraussetzung zur verpflichtenden Nutzung des E-Rezeptes sein und die Nutzung des TI-Validators verpflichtend vorgegeben werden. Details sind noch in Abstimmung.
Nutzer
Versicherte
Ausstattung NFC-fähige eGK (Versicherte)
Ärzt:innen
Ausstattung HBA (Heilberufler*innen)
Ausstattung Arztpraxen
Apotheker:innen
Ausstattung Apotheken
Über die Apothekensuche der gematik, lässt sich feststellen, welche Apotheke „E-Rezept-ready“ ist.
Durch verkleinern der Karte, lässt sich auch anzeigen, wie viele Apotheken bundesweit E-Rezept-ready sind.
Auch das TI-Dashboard der gematik bietet die Möglichkeit, festzustellen wie viele Apotheken das E-Rezept Nutzen bzw. die benötigten Komponenten installiert haben.
Aktuelle (Januar 2023) haben das 91 Prozent aller Apotheken getan. 69 Prozent der Betriebsstätten würden die E-Rezept-Anwendungen auch nutzen.
Weitere Quellen zu den letzten Zahlen:
TI-Servicedesk
steht seit 1.7.2021 bereit
Tests und Rollout
01.07.2021 Pilotphase in
Berlin und
Brandenburg mit 50 Arztpraxen und 120 Apotheken gestartet. Zunächst werden mit ausgewählten Partnern verschiedene Testszenarien simuliert. Im Laufe des dritten Quartals sollen dann sukzessive immer mehr Praxen, Apotheken und PVS integriert werden.
27). Ein erstes E-Rezept wurde versendet.
28)
Bis
1.12.2021 wurden (erst)
42 E-Rezepte im Produktivbetrieb abgerechnet (von den angestrebten 1000). Beteiligt am Test waren lediglich 4 statt der geplanten 30 Praxisverwaltungssystemhersteller und 2 statt 7 Krankenkassen. Als Folge haben sich nur 38 (statt 50) Arztpraxen und 67 (statt 120) Apotheken an den Tests beteiligt.
29)
Zudem haben zahlreiche Konnektathons stattgefunden unter Beteiligung von rund 50 Unternehmen. Dabei sind über 8500 Rezepte durch die Prozesskette (mittels Test-Sets, das Rezept-Szenarien abbildet) gelaufen.
30). Nächster
(10.) Konnektathon am 13.-14.12.2021.
Ab
1.12.2021 wird die
Testphase nun
bundesweit weiter durchgeführt.
31)
Ab
1.1.2022 Alle Vetragsärzt:innen müssen zur Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Rezepturen die Anwendung E-Rezept nutzen. / Dies gilt auch für Ärzt:innen in Krankenhäusern.
Übergangsregelung durch KBV-Richtlinie bis zum
30. Juni 2022 festgelegt.
32) Bis dahin können Ärzt:innen, wenn Sie von Verzögerungen durch die Industrie betroffen sind, wie gewohnt Rezepte über Muster 16 ausstellen.
21.12.2021: Bundesweite Testphase wird verlängert!
33)
19.1.2022: adesso wird die gematik bei den Tests unterstützen.
34)
26.1.2022 GSV der gematik beschließt Qualitätskriterien für die E-Rezept-Testung
9.3.2022 Angesichts der öffentlichen Berichterstattung und Äußerungen der KBV stellt das BMG in einem Brief an die Gesellschafter der gematik klar, dass das Digitalisierungsprojekt E-Rezept nicht gestoppt wurde, sondern die verpflichtende, flächendeckende Einführung lediglich verschoben wurde bis die verlängerte Testphase die beschlossenen Qualitätskriterien erreicht.
20.4.2022 gematik verkündet die
Einlösung von über 10.000 E-Rezepten in der Testphase.
35)
12.5.2022 224 Ärtzt:innen haben (mindestens ein) E-Rezept ausgestellt. Die Gesamtzahl der ausgestellten E-Rezepte beläuft sich auf 15.539.
36)
Zudem wurde Ende Dezember 2021 die flächendeckende produktive
Einführung des E-Rezepts mit einem Schreiben des BMG zum 01.01.2022
verschoben und die
Testphase verlängert.
37) Die Testphase zur Einführung des E-Rezept wird fortgesetzt. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat am 26.01.2022 Qualitätskriterien für eine erfolgreiche Testung beschlossen. Dazu gehören hohe Prozentsätze (gemessen am Marktanteil) von erfolgreich getesteten Umsetzungen in den Primärsystemen und eine Mindestanzahl erfolgreich abgerechneter E-Rezepte von 30.000. Retaxierungen aus technischen Gründen werden ausgeschlossen.
Die Qualitätskriterien im Einzelnen38):
Geforderte Verfügbarkeit des Fachdienstes E-Rezept und des Identity Providers (99,9 %) wird eigehalten.
Schwere Fehler (Kategorie „Blocker“ und „Hoch“) sind ausgeräumt bzw. liegen nicht mehr vor
Zielgrößen für Primärsystemanbieter, die erfolgreich E-Rezepte erstellt bzw. eingelöst haben:
PVS: ein hoher Prozentsatz der Hersteller nach Marktanteilen (im Nachgang festgelegt: 90 % der Hersteller)
ZVPVS: ein hoher Prozentsatz der Hersteller nach Marktanteilen (im Nachgang festgelegt: TOP 7 der Hersteller nach Marktanteilen)
AVS: ein hoher Prozentsatz der Hersteller nach Marktanteilen (im Nachgang festgelegt: alle 8 im ADAS organisierten AVS-Hersteller)
Alle Krankenkassen können E-Rezepte entgegen nehmen (bereits erreicht)
Retaxierte E-Rezepte aus technischen Gründen sind nicht bekannt.
Evaluation der Nutzerzufriedenheit
Rollout
s. auch FAQ der gematik zum beschlossenen stufenweisen Rollout.
Am 09.5.2022 verschiebt die GSV der gematik einen Beschluss, für den ein Vorschlag vorlag. Der Inhalt des Beschlussvorschlags wird am 11.5.2022 öffentlich.39) Laut Bericht geht das BMG aber davon aus, dass „die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes dann verbindlich beschlossen werde“. Gemäß gematik-Pressemitteilung vom 18.5.2022 ist diese vom BMG beauftragt, unterschiedliche Gesellschaftervorschläge in einem Entwurf zusammenzufassen.
Nach Bekanntwerden der Beschlussvorlage lässt Kritik nicht lange auf sich warten, die das Regionenkonzept generell und insbesondere die Regionenauswahl in den Fokus nimmt.40)
Die KVen der Regionen der Phase 1 (Schleswig-Holstein und Bayern) bezeichnen das Vorgehen in einer gemeinsamen Presseinformation als „politische Erpressung“.
16.5 2022 Die KBV wendet sich an das BMG und widerspricht explizit dem angestrebten Beschlussvorschlag.41).
Die Vertreterversammlung der KBV spricht sich am 23.5.2022 gegen eine verpflichtende Einführung des E-Rezeptes - auch nach Erreichen der selbst mit beschlossenen Quality Gates - aus.42)
Die GSV der gematik beschließt am 31.5.2022 einstimmig, den Rollout stufenweise ab 1.9.2022 (bei Erreichen der Quality Gates aus der Testung) anzugehen. Beginnen werden die KV-Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein. Die Apotheken müssen zum 1.9.2022 allerdings bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte anzunehmen.43)
2.8.2022 Die GSV der gematik beschließt den erfolgreichen Abschluss der Testphase und den Start des bundesweiten (verpflichtenden) Rollouts zunächst in den KV-Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein
23.8.2022 Die KV Schleswig-Holstein zieht sich aus dem stufenweisen Rollout zurück.
44)
-
3.11.2022 Die KV Westfalen-Lippe setzt das Pilotverfahren zur Nutzung des E-Rezeptes in Arztpraxen aus. Begründung: Veto des BfDI gegen
Abruf der E-Rezepte mit der eGK.
-
10.1.2023 Kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU: Flächendeckende Implementierung des elektronischen Rezepts (
Drucksache 20/5156).
25.1.2023 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/5156 – Flächendeckende Implementierung des elektronischen Rezepts. (
Drucksache 20/5397)
45)
15.6.2023 Auf dem Hauptstadtkongress bestätigt das BMG, die Einführung der eGK-Lösung zum Abruf der E-Rezepte in der Apotheke zum 1.7.2023. Testung soll in ausgewählten KV-Regionen erfolgen, die wohl noch nicht endgültig feststehen. Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein könnten aber (wieder) dabei sein.
46)
22.6.2023 Die GSV beschließt (mit den Stimmen des BMG und GKV-SV) ab sofort mit dem bundesweiten Rollout des E-Rezeptes zu beginnen. Der Rollout dient dann bis 31.12.2023 als Vorbereitung der mit dem DigG geplanten verpflichtenden bundesweiten Einführung des E-Rezeptes zum 1.1.2024.
47) Der Beschluss vom 31.05.2022 zum stufenweisen, kriterienbasierten Rollout ist damit zugleich aufgehoben.
1.1.2024 Beginn bundesweit verpflichtender Einsatz des E-Rezeptes gem. DigiG
Im
Oktober 2024 sollen eBtM-Rezepte in den Modellregionen Franken und Hamburg getestet werden
48)
08.10.2024 Im Jahr 2025 stehen für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Damit werden zum geplanten Termin 1.7.2025 die technischen Komponenten für das E-BtM-Rezeptes nicht vollständig einsatzfähig sein (⇒ Brief des BMG liegt vor)
Betrieb
Akzeptanz
Evaluation
Geplant ist eine wissenschaftliche Evaluation im Rahmen der Pilotphase sowie produktivbegleitend im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation zur TI insgesamt.
E-Rezept für Privatversicherte
Ein Vorteil des E-Rezeptes für privat Versicherte ist, dass Kostenbelege
von Medikamenten künftig direkt in der E-Rezept-App abgerufen und zur Erstattung an die PKV-App weitergeleitet werden können.
Größte Hürde bei der Einführung und wohl auch einer der Gründe für die Verzögerung ist die für das E-Rezept benötigte KVNR. PKV-Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, die Zustimmung von jedem einzelnen Versicherten einzuholen, um die KVNR vergeben zu dürfen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die KVNR für alle Versicherten automatisiert gebildet. Die Vergabe der KVNR an Privatversicherte sei mit großem Aufwandverbunden, kritisiert Heck. Wenn das Einverständnis des Versicherten vorliegt, übermittelt die private Krankenversicherung die Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragt die Rentenversicherungsnummer. Dann muss die Rentenversicherungsnummer an die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer„ gesendet werden. Diese Vertrauensstelle erstellt dann die KVNR und übermittelt diese an die private Krankenversicherung.49)
Das E-Rezept für Privatversicherte soll laut PKV in Q2/2023 in die Fläche gehen und Mitte 2023 in die Fläche gehen.50) Das hat wohl nicht geklappt.
Gothaer bietet E-Rezept für Vollversicherte an: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/11/gothaer-fuehrt-e-rezept-ein/chapter:all
DKV und Axa planen die Einführung des E-Rezeptes für Q1/2025.51)
Auf Nachfrage gab jeder zweite der 20 befragten privaten Krankenversicherer an, dass er es bis Ende des Jahres ermöglichen möchte, E-Rezepte einzulösen.
Die Debeka beispielsweise will für ihre Krankenvollversicherten das Angebot im vierten Quartal starten. Bisher können von den befragten Unternehmen lediglich Kunden der Allianz, Gothaer und Halleschen E-Rezepte nutzen. Bei der Debeka gilt das lediglich für privat Zusatzversicherte.
52)