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dighealth:ti:erp:status

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dighealth:ti:erp:status [2025/05/20 13:01] – [E-Rezept für Privatversicherte] fjhdighealth:ti:erp:status [2025/10/22 13:18] (aktuell) fjh
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 ====== Status E-Rezept ====== ====== Status E-Rezept ======
 +
 +<note important>Marke von 1 Milliarde E-Rezepte geknackt, aber...: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-als-1-milliarde-e-rezepte-eingeloest-159763/</note>
  
 <note important>Elektronisches Rezept führt zu Umsatzwachstum von Onlineapotheken: https://www.aerzteblatt.de/themen/e-health/elektronisches-rezept-fuhrt-zu-umsatzwachstum-von-onlineapotheken-de4709a5-f2fd-4dc7-9a5e-39a34e494ea5</note> <note important>Elektronisches Rezept führt zu Umsatzwachstum von Onlineapotheken: https://www.aerzteblatt.de/themen/e-health/elektronisches-rezept-fuhrt-zu-umsatzwachstum-von-onlineapotheken-de4709a5-f2fd-4dc7-9a5e-39a34e494ea5</note>
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     * Arzt nutzt die Stapelsignatur (statt der Komfortsignatur) bspw. erst nach einigen Stunden oder am Ende der Sprechstunde zur Signatur des E-Rezept     * Arzt nutzt die Stapelsignatur (statt der Komfortsignatur) bspw. erst nach einigen Stunden oder am Ende der Sprechstunde zur Signatur des E-Rezept
     * Das Primärsystem stellt das E-Rezept (auch bei Einsatz der Komfortsignatur) nicht unmittelbar auf den Server. Die gematik-Spezifikationen machen hier keine zeitlichen Vorgaben.(( https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/08/e-rezepte-erst-zeitlich-verzoegert-abrufbar-woran-kann-es-liegen.))     * Das Primärsystem stellt das E-Rezept (auch bei Einsatz der Komfortsignatur) nicht unmittelbar auf den Server. Die gematik-Spezifikationen machen hier keine zeitlichen Vorgaben.(( https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/08/e-rezepte-erst-zeitlich-verzoegert-abrufbar-woran-kann-es-liegen.))
-  * Notwendigkeit der Angabe einer Berufsbezeichnung im E-Rezept gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMVV. Aber: Im FHIR-Datensatz des E-Rezeptes handelt es sich um ein Freitextfeld. Daher kann es zu Abweichungen gegenüber der ggf. erwarteten korrekten Berufsbezeichnung gem. WBO kommen. Es werden Retaxierungen befürchtet. Einige Krankenkassen haben aber Retaxierungen schon ausgesetzt.((vgl. dazu bspw. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/09/e-rezept-was-tun-bei-unklarer-oder-fehlender-berufsbezeichnung.)) Da eine QES auf dem E-Rezept aufgebracht ist, fragt sich warum eine Berufsbezeichnung überhaupt notwendig ist. Inzwischen hat der DAV einen Brief an die KBV geschrieben((https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/10/fehlerhafte-e-rezepte-dav-schreibt-brief-an-kbv.)) und die ABDA hat in ihrer [[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2024/20240214_ABDA-Stellungn-RefE_21-AMVV-AEndV.pdf|Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der AMVV]] darauf hingewiesen.((vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/19/abda-berufsbezeichnung-bei-e-rezept-soll-wegfallen. Der Referentenentwurf findet sich [[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/21._VO__AEnderung_Arzneimittelverschreibungsverordnung.pdf|hier]].)) Zudem hat das BMG in einem Brief an die Verbände der Apotheker, Ärzte und Krankenkassen eine Friedenspflicht erbeten. Mittlerweile gilt eine Vereinbarung zur Friedenspflicht rückwirkend zum 1.1.2024 und zunächst bis 31.12.2024.((https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/Presseportal/article406624910/e-rezept-dav-vereinbart-friedenspflicht-mit-krankenkassen.html; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152346/Apotheker-und-Kassen-vereinbaren-Friedenspflicht-fuer-E-Rezepte.)) Das Ministerium ruft KBV, DAV und GKV-Spitzenverband zugleich dazu auf, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen sollen demnach einen „abschließenden Katalog mög­licher Berufsbe­zeich­­nungen“ erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. „Sinnvoller wäre es gewesen, das vermeintliche Problem der Berufsbezeichnung erst gar nicht zum amtlichen Problem zu machen. Denn durch die QES wird eigentlich für Klarheit gesorgt. Schade, dass die Krankenkassen sich hier so überbürokratisch gebärden“, so Steiner (KBV-Vorständin). ((https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149463/Elektronisches-Rezept-Neue-Einfuehrungsprobleme-koennten-zu-Mehrarbeit-fuer-Praxen-fuehren.)) Umso mehr, als es in den Richtlinien des GB-A keinerlei Einschränkungen von Verschreibungsmöglichkeiten bzgl. der Facharztbezeichnung gibt. Mittlerweile (04.04.2024) liegt ein Regierungsentwurf der Änderung zur AMVV vor, die den Vorschlag nicht aufgreift, die ABDA hat erneut kommentiert.((https://www.pharmazeutische-zeitung.de/abda-will-retaxrisiko-beim-e-rezept-verringern-146519/.))+  * Notwendigkeit der Angabe einer Berufsbezeichnung im E-Rezept gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMVV. Aber: Im FHIR-Datensatz des E-Rezeptes handelt es sich um ein Freitextfeld. Daher kann es zu Abweichungen gegenüber der ggf. erwarteten korrekten Berufsbezeichnung gem. WBO kommen. Es werden Retaxierungen befürchtet. Einige Krankenkassen haben aber Retaxierungen schon ausgesetzt.((vgl. dazu bspw. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/09/e-rezept-was-tun-bei-unklarer-oder-fehlender-berufsbezeichnung.)) Da eine QES auf dem E-Rezept aufgebracht ist, fragt sich warum eine Berufsbezeichnung überhaupt notwendig ist. Inzwischen hat der DAV einen Brief an die KBV geschrieben((https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/10/fehlerhafte-e-rezepte-dav-schreibt-brief-an-kbv.)) und die ABDA hat in ihrer [[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2024/20240214_ABDA-Stellungn-RefE_21-AMVV-AEndV.pdf|Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der AMVV]] darauf hingewiesen.((vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/19/abda-berufsbezeichnung-bei-e-rezept-soll-wegfallen. Der Referentenentwurf findet sich [[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/21._VO__AEnderung_Arzneimittelverschreibungsverordnung.pdf|hier]].)) Zudem hat das BMG in einem Brief an die Verbände der Apotheker, Ärzte und Krankenkassen eine Friedenspflicht erbeten. Mittlerweile gilt eine Vereinbarung zur Friedenspflicht rückwirkend zum 1.1.2024 und zunächst bis 31.12.2024.((https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/Presseportal/article406624910/e-rezept-dav-vereinbart-friedenspflicht-mit-krankenkassen.html; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152346/Apotheker-und-Kassen-vereinbaren-Friedenspflicht-fuer-E-Rezepte.)) Das Ministerium ruft KBV, DAV und GKV-Spitzenverband zugleich dazu auf, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen sollen demnach einen „abschließenden Katalog mög­licher Berufsbe­zeich­­nungen“ erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. „Sinnvoller wäre es gewesen, das vermeintliche Problem der Berufsbezeichnung erst gar nicht zum amtlichen Problem zu machen. Denn durch die QES wird eigentlich für Klarheit gesorgt. Schade, dass die Krankenkassen sich hier so überbürokratisch gebärden“, so Steiner (KBV-Vorständin). ((https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149463/Elektronisches-Rezept-Neue-Einfuehrungsprobleme-koennten-zu-Mehrarbeit-fuer-Praxen-fuehren.)) Umso mehr, als es in den Richtlinien des GB-A keinerlei Einschränkungen von Verschreibungsmöglichkeiten bzgl. der Facharztbezeichnung gibt. Mittlerweile (04.04.2024) liegt ein Regierungsentwurf der Änderung zur AMVV vor, die den Vorschlag nicht aufgreift, die ABDA hat erneut kommentiert.((https://www.pharmazeutische-zeitung.de/abda-will-retaxrisiko-beim-e-rezept-verringern-146519/.)). Zuletzt hat die AfD einen Antrag im Bundestag gestellt.((https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101745.pdf.))
   * [[dighealth:ti:erp:f_kim_erp#fachlich_rechtlicher_hintergrund|Heimversorgung]]. Ein sehr guter Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der (E-)Rezept-Übermittlung in der Heimversorgung:https://www.hausarzt.digital/praxis/e-health-und-it/e-rezept-heimpatienten-noch-abgehaengt-140051.html   * [[dighealth:ti:erp:f_kim_erp#fachlich_rechtlicher_hintergrund|Heimversorgung]]. Ein sehr guter Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der (E-)Rezept-Übermittlung in der Heimversorgung:https://www.hausarzt.digital/praxis/e-health-und-it/e-rezept-heimpatienten-noch-abgehaengt-140051.html
   * Noctu lässt sich nachträglich nicht ändern.((https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-im-notdienst-noctu-kreuz-wird-vergessen/.))   * Noctu lässt sich nachträglich nicht ändern.((https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-im-notdienst-noctu-kreuz-wird-vergessen/.))
dighealth/ti/erp/status.1747746100.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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