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dighealth:ti:erp:status

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dighealth:ti:erp:status [2024/07/30 09:40] – [Status E-Rezept] fjhdighealth:ti:erp:status [2025/10/22 13:18] (aktuell) fjh
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 ====== Status E-Rezept ====== ====== Status E-Rezept ======
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 +<note important>Marke von 1 Milliarde E-Rezepte geknackt, aber...: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-als-1-milliarde-e-rezepte-eingeloest-159763/</note>
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 +<note important>Elektronisches Rezept führt zu Umsatzwachstum von Onlineapotheken: https://www.aerzteblatt.de/themen/e-health/elektronisches-rezept-fuhrt-zu-umsatzwachstum-von-onlineapotheken-de4709a5-f2fd-4dc7-9a5e-39a34e494ea5</note>
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 +<note important>Antworten auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von CDU/CSU zum Sachstand des E-Rezeptes: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010957.pdf.</note>
  
 <note important>Seit 22.07.2024 können Privatversicherte nun auch E-Rezepte in Apotheken einlösen.((https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/nachrichten/klick-der-woche/detail/e-rezept-nun-auch-fuer-privatversicherte/.))</note> <note important>Seit 22.07.2024 können Privatversicherte nun auch E-Rezepte in Apotheken einlösen.((https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/nachrichten/klick-der-woche/detail/e-rezept-nun-auch-fuer-privatversicherte/.))</note>
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 Zu Beginn der nun zum 1.1.2024 verpflichtenden flächendeckenden Einführung steigt die Zahl der E-Rezepte kontinuierlich: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-so-lief-das-e-rezept-in-den-ersten-tagen-2024((s. a. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148529/Elektronisches-Rezept-Gematik-zieht-Startbilanz.)) Zu Beginn der nun zum 1.1.2024 verpflichtenden flächendeckenden Einführung steigt die Zahl der E-Rezepte kontinuierlich: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-so-lief-das-e-rezept-in-den-ersten-tagen-2024((s. a. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148529/Elektronisches-Rezept-Gematik-zieht-Startbilanz.))
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 +2024 wurden eine halbe Milliarde E-Rezepte eingelöst: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Patienten-loesen-2024-eine-halbe-Milliarde-E-Rezepte-ein-455640.html
 </note> </note>
  
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     * Arzt nutzt die Stapelsignatur (statt der Komfortsignatur) bspw. erst nach einigen Stunden oder am Ende der Sprechstunde zur Signatur des E-Rezept     * Arzt nutzt die Stapelsignatur (statt der Komfortsignatur) bspw. erst nach einigen Stunden oder am Ende der Sprechstunde zur Signatur des E-Rezept
     * Das Primärsystem stellt das E-Rezept (auch bei Einsatz der Komfortsignatur) nicht unmittelbar auf den Server. Die gematik-Spezifikationen machen hier keine zeitlichen Vorgaben.(( https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/08/e-rezepte-erst-zeitlich-verzoegert-abrufbar-woran-kann-es-liegen.))     * Das Primärsystem stellt das E-Rezept (auch bei Einsatz der Komfortsignatur) nicht unmittelbar auf den Server. Die gematik-Spezifikationen machen hier keine zeitlichen Vorgaben.(( https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/08/e-rezepte-erst-zeitlich-verzoegert-abrufbar-woran-kann-es-liegen.))
-  * Notwendigkeit der Angabe einer Berufsbezeichnung im E-Rezept gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMVV. Aber: Im FHIR-Datensatz des E-Rezeptes handelt es sich um ein Freitextfeld. Daher kann es zu Abweichungen gegenüber der ggf. erwarteten korrekten Berufsbezeichnung gem. WBO kommen. Es werden Retaxierungen befürchtet. Einige Krankenkassen haben aber Retaxierungen schon ausgesetzt.((vgl. dazu bspw. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/09/e-rezept-was-tun-bei-unklarer-oder-fehlender-berufsbezeichnung.)) Da eine QES auf dem E-Rezept aufgebracht ist, fragt sich warum eine Berufsbezeichnung überhaupt notwendig ist. Inzwischen hat der DAV einen Brief an die KBV geschrieben((https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/10/fehlerhafte-e-rezepte-dav-schreibt-brief-an-kbv.)) und die ABDA hat in ihrer [[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2024/20240214_ABDA-Stellungn-RefE_21-AMVV-AEndV.pdf|Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der AMVV]] darauf hingewiesen.((vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/19/abda-berufsbezeichnung-bei-e-rezept-soll-wegfallen. Der Referentenentwurf findet sich [[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/21._VO__AEnderung_Arzneimittelverschreibungsverordnung.pdf|hier]].)) Zudem hat das BMG in einem Brief an die Verbände der Apotheker, Ärzte und Krankenkassen eine Friedenspflicht erbeten. Mittlerweile gilt eine Vereinbarung zur Friedenspflicht rückwirkend zum 1.1.2024 und zunächst bis 31.12.2024.((https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/Presseportal/article406624910/e-rezept-dav-vereinbart-friedenspflicht-mit-krankenkassen.html; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152346/Apotheker-und-Kassen-vereinbaren-Friedenspflicht-fuer-E-Rezepte.)) Das Ministerium ruft KBV, DAV und GKV-Spitzenverband zugleich dazu auf, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen sollen demnach einen „abschließenden Katalog mög­licher Berufsbe­zeich­­nungen“ erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. „Sinnvoller wäre es gewesen, das vermeintliche Problem der Berufsbezeichnung erst gar nicht zum amtlichen Problem zu machen. Denn durch die QES wird eigentlich für Klarheit gesorgt. Schade, dass die Krankenkassen sich hier so überbürokratisch gebärden“, so Steiner (KBV-Vorständin). ((https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149463/Elektronisches-Rezept-Neue-Einfuehrungsprobleme-koennten-zu-Mehrarbeit-fuer-Praxen-fuehren.)) Umso mehr, als es in den Richtlinien des GB-A keinerlei Einschränkungen von Verschreibungsmöglichkeiten bzgl. der Facharztbezeichnung gibt. Mittlerweile (04.04.2024) liegt ein Regierungsentwurf der Änderung zur AMVV vor, die den Vorschlag nicht aufgreift, die ABDA hat erneut kommentiert.((https://www.pharmazeutische-zeitung.de/abda-will-retaxrisiko-beim-e-rezept-verringern-146519/.))+  * Notwendigkeit der Angabe einer Berufsbezeichnung im E-Rezept gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AMVV. Aber: Im FHIR-Datensatz des E-Rezeptes handelt es sich um ein Freitextfeld. Daher kann es zu Abweichungen gegenüber der ggf. erwarteten korrekten Berufsbezeichnung gem. WBO kommen. Es werden Retaxierungen befürchtet. Einige Krankenkassen haben aber Retaxierungen schon ausgesetzt.((vgl. dazu bspw. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/09/e-rezept-was-tun-bei-unklarer-oder-fehlender-berufsbezeichnung.)) Da eine QES auf dem E-Rezept aufgebracht ist, fragt sich warum eine Berufsbezeichnung überhaupt notwendig ist. Inzwischen hat der DAV einen Brief an die KBV geschrieben((https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/10/fehlerhafte-e-rezepte-dav-schreibt-brief-an-kbv.)) und die ABDA hat in ihrer [[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Stellungnahmen/2024/20240214_ABDA-Stellungn-RefE_21-AMVV-AEndV.pdf|Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Änderung der AMVV]] darauf hingewiesen.((vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/02/19/abda-berufsbezeichnung-bei-e-rezept-soll-wegfallen. Der Referentenentwurf findet sich [[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/21._VO__AEnderung_Arzneimittelverschreibungsverordnung.pdf|hier]].)) Zudem hat das BMG in einem Brief an die Verbände der Apotheker, Ärzte und Krankenkassen eine Friedenspflicht erbeten. Mittlerweile gilt eine Vereinbarung zur Friedenspflicht rückwirkend zum 1.1.2024 und zunächst bis 31.12.2024.((https://www.braunschweiger-zeitung.de/wirtschaft/Presseportal/article406624910/e-rezept-dav-vereinbart-friedenspflicht-mit-krankenkassen.html; https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/152346/Apotheker-und-Kassen-vereinbaren-Friedenspflicht-fuer-E-Rezepte.)) Das Ministerium ruft KBV, DAV und GKV-Spitzenverband zugleich dazu auf, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden. Ärzte, Apotheker und Krankenkassen sollen demnach einen „abschließenden Katalog mög­licher Berufsbe­zeich­­nungen“ erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. „Sinnvoller wäre es gewesen, das vermeintliche Problem der Berufsbezeichnung erst gar nicht zum amtlichen Problem zu machen. Denn durch die QES wird eigentlich für Klarheit gesorgt. Schade, dass die Krankenkassen sich hier so überbürokratisch gebärden“, so Steiner (KBV-Vorständin). ((https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/149463/Elektronisches-Rezept-Neue-Einfuehrungsprobleme-koennten-zu-Mehrarbeit-fuer-Praxen-fuehren.)) Umso mehr, als es in den Richtlinien des GB-A keinerlei Einschränkungen von Verschreibungsmöglichkeiten bzgl. der Facharztbezeichnung gibt. Mittlerweile (04.04.2024) liegt ein Regierungsentwurf der Änderung zur AMVV vor, die den Vorschlag nicht aufgreift, die ABDA hat erneut kommentiert.((https://www.pharmazeutische-zeitung.de/abda-will-retaxrisiko-beim-e-rezept-verringern-146519/.)). Zuletzt hat die AfD einen Antrag im Bundestag gestellt.((https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101745.pdf.))
   * [[dighealth:ti:erp:f_kim_erp#fachlich_rechtlicher_hintergrund|Heimversorgung]]. Ein sehr guter Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der (E-)Rezept-Übermittlung in der Heimversorgung:https://www.hausarzt.digital/praxis/e-health-und-it/e-rezept-heimpatienten-noch-abgehaengt-140051.html   * [[dighealth:ti:erp:f_kim_erp#fachlich_rechtlicher_hintergrund|Heimversorgung]]. Ein sehr guter Überblick über die aktuellen Möglichkeiten der (E-)Rezept-Übermittlung in der Heimversorgung:https://www.hausarzt.digital/praxis/e-health-und-it/e-rezept-heimpatienten-noch-abgehaengt-140051.html
   * Noctu lässt sich nachträglich nicht ändern.((https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-im-notdienst-noctu-kreuz-wird-vergessen/.))   * Noctu lässt sich nachträglich nicht ändern.((https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-im-notdienst-noctu-kreuz-wird-vergessen/.))
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   * Grundsätzlich fehlt ein [[dighealth:ti:refval|Referenz-Validator]], damit nur korrekt erstellte E-Rezepte auf den E-Rezept-Server eingestellt werden können. Den gibt es aber nicht für den Produktivbetrieb.   * Grundsätzlich fehlt ein [[dighealth:ti:refval|Referenz-Validator]], damit nur korrekt erstellte E-Rezepte auf den E-Rezept-Server eingestellt werden können. Den gibt es aber nicht für den Produktivbetrieb.
   * E-Rezepte für Säuglinge, es dauert teils Wochen/Monate bis diese eine eGK haben.((https://www.schwaebische.de/regional/bodensee/friedrichshafen/so-funktioniert-es-mit-dem-e-rezept-in-der-praxis-2410301.))   * E-Rezepte für Säuglinge, es dauert teils Wochen/Monate bis diese eine eGK haben.((https://www.schwaebische.de/regional/bodensee/friedrichshafen/so-funktioniert-es-mit-dem-e-rezept-in-der-praxis-2410301.))
 +  * Fehlende Quittung => keine Erstattung durch KK: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/e-rezept-schaden-5400-euro-nicht-bezahlt/
  
  
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   * **1.7.2021** E-Rezept-App der gematik steht **zum kostenfreien Download** in den App-Stores von Google und Apple **bereit**.   * **1.7.2021** E-Rezept-App der gematik steht **zum kostenfreien Download** in den App-Stores von Google und Apple **bereit**.
 +  * **Seit Februar 2022** gibt es die E-Rezept-App auch für den PC unter Windows.((https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles/detail/e-rezept-app-auch-als-desktop-version.))
  
 <note important>Stand Januar 2022: Über 130.000 Downloads gem. gematik-Angabe</note> <note important>Stand Januar 2022: Über 130.000 Downloads gem. gematik-Angabe</note>
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 Barmer zieht ebenfalls nach: https://www.barmer.de/presse/presseinformationen/pressearchiv/e-rezept-und-digitale-patientenakte-in-einer-app-vereint-1274874 Barmer zieht ebenfalls nach: https://www.barmer.de/presse/presseinformationen/pressearchiv/e-rezept-und-digitale-patientenakte-in-einer-app-vereint-1274874
 +
 +DAK und IKK classic (04.09.2024): https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/04/dak-und-ikk-classic-integrieren-e-rezept-funktion
  
 Das DigiG ermöglicht die Integration der E-Rezept-Funktionalität in die ePA-App. Das DigiG ermöglicht die Integration der E-Rezept-Funktionalität in die ePA-App.
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   * **1.1.2024** Beginn bundesweit verpflichtender Einsatz des E-Rezeptes gem. DigiG   * **1.1.2024** Beginn bundesweit verpflichtender Einsatz des E-Rezeptes gem. DigiG
   * Im **Oktober 2024** sollen eBtM-Rezepte in den Modellregionen Franken und Hamburg getestet werden((https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/06/e-btm-test-in-hamburg-und-franken/chapter:all.))   * Im **Oktober 2024** sollen eBtM-Rezepte in den Modellregionen Franken und Hamburg getestet werden((https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/06/e-btm-test-in-hamburg-und-franken/chapter:all.))
 +  * **08.10.2024** Im Jahr 2025 stehen für die technische Umsetzung des E-BtM-Rezepts beim BfArM keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Damit werden zum geplanten Termin 1.7.2025 die technischen Komponenten für das E-BtM-Rezeptes nicht vollständig einsatzfähig sein (=> Brief des BMG liegt vor)
  
 ===== Betrieb ===== ===== Betrieb =====
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 ===== E-Rezept für Privatversicherte ===== ===== E-Rezept für Privatversicherte =====
  
-Das E-Rezept für Privatversicherte soll laut PKV in Q2/2023 in die Fläche gehen und Mitte 2023 in die Fläche gehen.((vgl. [[https://twitter.com/MLangguth/status/1531212991408087041|Tweet von Mark Langguth]] v. 30.5.2022.))+Ein  Vorteil des E-Rezeptes für privat Versicherte ist, dass Kostenbelege 
 +von Medikamenten künftig direkt in der E-Rezept-App abgerufen und zur Erstattung an die PKV-App weitergeleitet werden können. 
 + 
 +Größte Hürde bei der Einführung und wohl auch einer der Gründe für die Verzögerung ist die für das E-Rezept benötigte KVNR. PKV-Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, die Zustimmung von jedem einzelnen Versicherten einzuholen, um die KVNR vergeben zu dürfen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die KVNR für alle Versicherten automatisiert gebildet. Die Vergabe der KVNR an Privatversicherte sei mit großem Aufwandverbunden, kritisiert Heck. Wenn das Einverständnis des Versicherten vorliegt, übermittelt die private Krankenversicherung die Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragt die Rentenversicherungsnummer. Dann muss die Rentenversicherungsnummer an die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer" gesendet werden. Diese Vertrauensstelle erstellt dann die KVNR und übermittelt diese an die private Krankenversicherung.((https://www.ln-online.de/der-norden/e-rezept-private-krankenversicherungen-hinken-hinterher-HURAYVJBABC5HGDRFISCBMYNJQ.html.)) 
 + 
 +Das E-Rezept für Privatversicherte soll laut PKV in Q2/2023 in die Fläche gehen und Mitte 2023 in die Fläche gehen.((vgl. [[https://twitter.com/MLangguth/status/1531212991408087041|Tweet von Mark Langguth]] v. 30.5.2022.)) Das hat wohl nicht geklappt. 
 + 
 +Gothaer bietet E-Rezept für Vollversicherte an: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/11/gothaer-fuehrt-e-rezept-ein/chapter:all 
 + 
 +DKV und Axa planen die Einführung des E-Rezeptes für Q1/2025.((https://www.ln-online.de/der-norden/e-rezept-private-krankenversicherungen-hinken-hinterher-HURAYVJBABC5HGDRFISCBMYNJQ.html.)) 
 + 
 +<note tip>Auf Nachfrage gab jeder zweite der 20 befragten privaten Krankenversicherer an, dass er es bis Ende des Jahres ermöglichen möchte, E-Rezepte einzulösen. 
 + 
 +Die Debeka beispielsweise will für ihre Krankenvollversicherten das Angebot im vierten Quartal starten. Bisher können von den befragten Unternehmen lediglich Kunden der Allianz, Gothaer und Halleschen E-Rezepte nutzen. Bei der Debeka gilt das lediglich für privat Zusatzversicherte. 
 +((https://www.handelsblatt.com/technik/medizin/inside-digital-health/epa-und-e-rezept-epa-start-fuer-viele-privatversicherte-noch-unklar/100125619.html.))</note>
  
dighealth/ti/erp/status.1722332406.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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