Bezug: c't-Artikel mit dem Titel „DSGVO-Zwickmühle“ in Ausgabe 6/2022, S. 36.
In einer Stellungnahme erklärt secunet die technischen Hintergründe der ICCSN-Speicherung. Gleichzeitig wird behauptet, bei den ICCSN handele es sich nicht um personenbezogene Daten und man verstoße weder gegen die Spezifikation noch gegen den Datenschutz.
Auch die gematik ordnet das Thema nochmals in einer News ein. Dort wird explizit von nicht spezifikationskonformen Verhalten gesprochen.
Verschiedene Artikel in der Fachpresse greifen das Thema auf.
Die KBV wendet sich per Schreiben an die gematik und fordert Aufklärung. Sie sieht die gematik in der Verantwortung, da diese den secunet-Konnektor zugelassen habe, obwohl er gegen Datenschutzanforderungen der gematik-Spezifikationen verstoße.
Weitere Artikel, die das Thema auf Basis des c't-Artkels aufgreifen:
Reaktion der KBV:
Reaktion des BMG
Reaktion des BfDI
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