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TI-Messenger (TI-M)
Gesetzliche Grundlagen
Bereits im Kommentar zur Übernahme der Regelungen zu den Sicheren Übermittlungsverfahren (SÜV) aus § 291b Abs. 1e SGB V in § 311 Abs. 6 SGB V im Rahmen der Umstrukturierung der Kapitel zur TI im SGB V durch das PDSG wurde eine Prüfung „weiterer moderner Kommunikationsformen wie etwa den sicheren und datenschutzgerechten Einsatz sogenannter Messengerdienste in der Versorgung“ durch die gematik angekündigt.1)
Mit dem DVPMG erhält die gematik dann den Auftrag, bis zum 1.10.2021 die erforderlichen Maßnahmen zur Einführung eines Sofortnachrichtendienstes zunächst lediglich zur Kommunikation zwischen Leistungserbringern im Rahmen der SÜV durchzuführen.2). Gemäß § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SGB V hat die gematik darüber hinaus bis zum 1.4.2022 die Maßnahmen zur Erweiterung dieses Sofortnachrichtendienstes durchzuführen, so dass er auch zur Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherten bzw. Versicherten und Krankenkassen genutzt werden kann. § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 SGB V regelt weiterhin, dass die gematik bis zum 1.10.2023 die Maßnahmen durchführen muss, damit SÜV - und damit auch der Sofortnachrichtendienst - den Austausch von medizinischen Daten nicht nur in Form von Text, sondern auch Dateien, Ton und Bild sowie Konferenzen mit mehr als zwei Beteiligten ermöglichen.
Der Sofortnachrichtendienst muss ab 1.1.2023 über die Benutzeroberfläche zur Wahrnehmung der Rechte der Versicherten der elektronischen Patientenakte gem. § 342 Abs. 2 Nr. 1 lit. b SGB V (ePA-App, Frontend des Versicherten) nutzbar sein.3)
Konzepte und Spezifikationen
gematik, Konzeptpapier TI-Messenger, Version 1.0.0, 21.07.2021.
Spezifikationen für TI-Messenger 1.0 wurden veröffentlicht.
Am 30.5.2022 kündigt die gematik die Version 1.1 der Spezifikation offiziell für Juli 2022 an. Die gematik hat „einen Schulterschluss geschlossen mit ausgewählten Nutzer-Kohorten und den, für das Gesundheitssystem bereits optimierten, Systemen wie Siilo®, Teamwire® oder NetSfere® etc. Im Vorfeld der Spezifikationsentwicklung zur Ausbaustufe 1.1 des TI-Messengers floss dieses Feedback in den Prozess mit ein und gestaltete maßgeblich die weiteren Schritte mit.“4)
Am 2.8.2022 veröffentlicht die gematik die Version 1.1 der Spezifikation.
Roadmap
TI-M 1.1
Planung Spezifikation: 1.7.2022
im Feld: 1.7.2023
- Features
- LE-LE-Kommunikation
- Neue IOs
- 1-1-GRuppenchats
- Textnachrichten
- Bild / Ton / Dateien
- Fallbasierte Kommunikation
- Archivierungsfunktion
- Funktionsaccounts
- Integration in PS
- Neue Nutzergruppen
- alle bis dahin an TI angeschlossene LE
TI-M 2.0
Planung Spezifikation 1.6.2023
im Feld: 1.8.2024
- Features
- LE-initiierter Austausch zwischen LE + Versicherten
- Nachrichtenaustasch Versicherter + Krankenkassen
- Weiterleitung E-Rezept-Token von Versicherten an Vertreter:innen
- Neue IOs
- E-Rezept-Token
- Integration in ePA FdV und andere Drittsysteme für Versicherte
- Integration in KTR-Systeme
- Neue Nutzergruppen
- Versicherte
- ggf. weitere LE-Nutzergruppen
TI-M 3.0
Planung Spezifikation: 1.4.2024 im Feld: 1.10.2024
- Features
- Videochat
- Neue IOs
- VoIP
- Videokonferenz
Status
Referenzimplementierung
Die gematik vergibt am 7.11.2022 die Entwicklung eines Referenzsystems an die Akquinet GmbH.5) Das Referenzsystem ist eine Open-Source-Lösung und kann dann den Anbietern zur Sicherstellung der Interoperabilität dienen. Die Veröffentlichung der Zulassungsbestimmungen ist für Q4/2022 geplant.
Artikel dazu: https://ehealthblog.akquinet.de/ti-messenger-was-leistet-das-referenzsystem-von-akquinet/
Weitere Materialien
- https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Ti-Messenger/Videos/So_funktioniert_der_TI-Messenger.mp4 (gematik),23.6.2021 (abgerufen am 17.12.2021)