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Rechts-"Kommentare"
§ 371 Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme
Absatz 1
Nr. 1
Bei der Schnittstelle gem. Abs. 1 Nr. 1 handelt es sich um die Archiv- und Wechselschnittstelle (AWS) der KBV.
Eine entsprechende Schnittstellendefinition - basierend auf dem aktuellen Interoperabilitätsstandard Hl/ FHIR R4 (im XML-Format) - liegt seit Juni 2019 vor. Derzeit (Stand: Juni 2023) ist AWS-Version 1.2 veröffentlicht und in den Praxisverwaltungssystemen umgesetzt, eine weiterentwickelte Version 1.3 befindet sich noch in der Kommentierungsphase.
Gemäß einem Positionspapier eines Arbeitskreises des Interop Councils for Digital Health in Germany zur Analyse der Effizienz der Archiv- und Wechselschnittstelle „fanden nach Aussagen von Marktteilnehmern bisher keine erfolgreichen PVS-Migrationen unter Nutzung von AWS-Implementierungen statt“.1) Zudem heißt es trocken: „Die Effizienz der AWS(1.2)-gestützten PVS-Migrationen ist nicht praxistauglich“.2) Das Papier enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Verbessrung der Schnittstelle.
Nr. 2
Auch für Verordnungsdaten liegt eine (Wechsel-)Schnittstelle gem. Absatz 1 Nr. 2 vor. Aktuelle Version ist 2.1.0 (1.2.2023).