KIM-Anwendung MIO
Die KBV hat die kv.digital GmbH beauftragt, eine KIM-Anwendung zur Übertragung von MIOs (medizinischen Informationsobjekten nach § 355 Abs.1 SGB V) zu spezifizieren. Das Kommentierungsverfahren fand zwischen dem 1.4. und 29.4.2022 statt.1). Die Spezifikation ist scheinbar nur über das Partnerportal (Login!) der kv.digital zugänglich.
In der medizinischen Versorgung gibt es Use Cases, bei denen die Übertragung der MIOs auch außerhalb der ePA erforderlich ist, wie z.B. die Übertragung von Untersuchungsergebnissen im Kontext der Mutterschaftsvorsorge vom medizinischen Labor an die gynäkologische Praxis. Da in medizinischen Laboren die ePA nicht genutzt wird, müssen in diesen Fällen diese hochstrukturierten Daten auch ohne Nutzung der ePA übertragen werden können, damit es nicht zur mehrfachen Erfassung und Konvertierung der Daten kommt.2)