Inhaltsverzeichnis
Identifizierungsverfahren
Zulässige Identverfahren
- POSTIDENT in der Filiale
- Online-Ausweisfunktion
- eGK + PIN
- Identifikation in Filiale der Krankenversicherung
- geplant: Apotheken-Ident
Das einzige mit dem notwendigen Sicherheitsniveau hoch zertifizierte Verfahren ist die Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion. Das BSI bewertet die anderen Verfahren allerdings aufgrund der etablierten Nutzung als äquivalent, auch wenn es dazu keine offiziellen Dokumente gibt.
POSTIDENT vor Ort (also an der Haustür bspw.) erreicht das Level hoch nicht und wird auch nicht als Äquivalent anerkannt. Grund: es findet nur eine Sichtprüfung des Ausweises ohne Hardware und Onlineprüfung statt.
Weitere Quellen:
Apotheken-Ident
Ziel der Apotheken-Ident-Verfahrens ist es, dass Versicherte in einer Apotheke die Identifizierung zur Registrierung einer GesundheitsID und zum Erhalt der PIN für die eGK vornehmen können (vgl. § 336 Abs. 1 S. 2 SGB V). Perspektivisch könnte das Verfahren auch zur Identifizierung von Leistungserbringenden nachgenutzt werden.
Voraussichtlich wird das Verfahren Mitte 2024 von den Apotheken angeboten werden können.
DAV arbeitet an einem Konzept.1)
Rolle der gematik: Festlegung der technischen Vorgaben zum Identverfahren imEinvernehmen mit BSI und BfDI (§ 336 Abs. 8 S. 1 SGB V).
Voraussichtlicher Ablauf
Das Konzept sieht vor, dass die Apotheken die Personalausweise der Kundinnen und Kunden kontrollieren und die Identität über ein spezielles Terminal der Bundesdruckerei bestätigen. Das Geld kommt von den Krankenkassen, über die Höhe der Vergütung wird noch verhandelt.2)