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E-Rezept-Frontend des Versicherten
Zum Status s. e-rezept-apps_frontend_des_versicherten
Als zugelassenes Frontend des Versicherten (FdV) gibt es bisher ausschließlich die gematik-App.
Die Spezifikation des in das ePA-Frontend des Versicherten (ePA-FdV) integrierten eRp-FdV ist in der Entstehungsphase. Erste Umsetzungen und Zulassungen werden zum Q2/2024 erwartet.
Spezifikation
Gesetzliche Grundlagen
§ 311 Abs. 1 Nr. 10 SGB V weist der gematik die Aufgabe zu, das eRp-FdV1) „als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ gem. § 312 Abs. 4 SGB V bis zum 30.06.2021 zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.
Überblick
Das eRp-FdV, auch als gematik-App (für das E-Rezept) bezeichnet, bündelt die Funktionalitäten (Anwendungslogik) zum Zugriff der Versicherten auf die Fachanwendung E-Rezept der TI. Ausführungsumgebung ist ein mobiles Gerät des Versicherten (GdV), also bspw. ein Tablet oder Smartphone, das unter alleiniger Kontrolle des Versicherten steht. Zugelassen ist es für die Betriebssysteme Google Android und Apple iOS.
Anmeldung
Um sich am eRp-FdV anmelden zu können, benötigt man eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die zugehörige PIN. Sowohl die eGK als auch die zugehörige PIN kann direkt aus dem eRp-FdV beantragt werden. Bei der Anmeldung geben Sie die CAN der eGK ein und die PIN. Einige modernere Smartphones bieten die Möglichkeit, die Zugangsdaten zu speichern und sich anschließend bis zu 6 Monaten mit Fingerabdruck oder Gesichtsscan anzumelden.