Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


dighealth:ti:erp

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Laut (aktuellem) Arzneiverordnungsreport 20201) (für das Berichtsjahr 2019) wurden allein im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen 690 Millionen Arzneimittelverordnungen erstellt.

Rechtliches

Das elektronische Rezept wurde mit dem Gesetz für mehr Sicherheit bin der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingeführt, das im August 2019 in Kraft trat.

Für das elektronische Rezept ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV eine qualifizierte elektronische Signatur verpflichtend.

Ein rechtlicher Anspruch der Versicherten auf die Ausstellung eines E-Rezepts besteht nicht.2)

Das Zuweisungsverbot findet sich in § 11 ApoG (Apothekengesetz).

Fristen

  • 30.06.2020 gematik muss erforderliche Maßnahmen durchführen (Specs und Konzepte)
  • 01.07.2021 gematik muss E-Rezept technisch zur Verfügung stellen
  • 01.01.2022 Alle Vetragsärzt:innen müssen zur Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Rezepturen die Anwendung E-Rezept nutzen. / Dies gilt auch für Ärzt:innen in Krankenhäusern
  • 01.01.2023 BTM und T-Rezepte / DiGAs
  • 01.01.2024 E-Rezepte auch im Ausland einlösbar
  • 01.07.2024 Verordnungen von häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege
  • 01.07.2025 Verordnungen von Soziotherapien nach § 37a SGB V
  • 01.07.2026 Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln, Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen und Medizinprodukten.

Vorteile

Ärzt:innen

  • Keine/weniger Rückfragen des Apothekers mehr bzgl. Formfehlern (automatische Prüfung im Fachdienst)
  • Wegfall/Verschlankung adminisitrativer Prozesse wie bspw. Bestellung von Rezeptformularen
  • Keine händische (unleserliche) Unterschrift mehr auf Muster-16-Vordrucken nötig
  • Dokumentationspflichten bei BTM-Rezepten digital umsetzbar (spätere Stufe)

Apotheker:innen

  • Keine/weniger Rückfragen bzgl. Formfehlern (automatische Prüfung im Fachdienst) oder nicht lesbarer Verordnungen
  • Keine OCR-Erkennung mehr nötig
  • Keine händische (unleserliche) Unterschrift mehr auf Muster-16-Vordrucken nötig ⇒ fälschungssichere eSignatur
  • Jede Verordnungszeile einzeln abrechenbar
  • Papierversendung an Abrechnungszentren entfällt

Patient:innen

  • Erhalt von Rezepten auch nach Videosprechstunden (ohne Praxisbesuch)
  • Elektronische Anfrage nach Verfügbarkeit von Medikamenten in der Apotheke über App, auch Bestellung über Versandapotheke möglich
  • In App integrierte Apothekensuche
  • Über Familienfunktion der E-Rezept-App können auch die Verordnungen von Familienmitglieder mit verwaltet werden.
  • Immer lesbar, da nicht handschriftlich, immer vollständig, da validiert.
  • Schutz vor Verlust, da im E-Rezept-Server gespeichert und wieder abrufbar.
  • Überblick über E-Rezepte der letzten 100 Tage (Speicherdauer im E-Rezept-Server)
  • Vollständige Arzneimittelhistorie in ePA (anhand Dispensierinfos) ⇒ ATMS! (allerdings bleibt unklar, welche Medikamente tatsächlich aktuell eingenommen werden, das kann nur ein Medikationsplan leisten).

Architektur

{{:dighealth:ti:e-rezept-arch.png|

Verschlüsselung

  • Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E-Verschlüsselung), eine vertrauenswürdige Ausführungsumgebung (VAU) mit Persistenzschlüssel in HSM kommt zum Einsatz. Die fehlende E2E-Verschlüsselung begründete die gematik im Juli gegenüber netzpolitik.org unter anderem mit der „Ausbaufähigkeit“, die vom Gesetzgeber verlangt worden sei. Es seien „Workflows“ für digitale Gesundheitsanwendungen oder Hilfsmittelanträge vorgesehen, „die eine individuelle Verarbeitung erfordern“ (Freigabe durch Kasse, Betäubungsmittel). Außerdem werde serverseitig überprüft, ob die E-Rezepte korrekt ausgestellt seien. Mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sei das nicht möglich gewesen.3)
  • Zukünftig, auf Basis einer dann einzuführenden gesetzliche Grundlage, wären Auswertungen möglich.
  • Eine (potentielle) E2E-Verschlüsselung müsste die Apothekenwahlfreiheit berücksichtigen und daher Verschlüsselung für intendierten Empfänger ermöglichen.
  • Laut Aussagen der gematik stünde eine E2E-Verschlüsselung auch der europaweiten Einführung des E-Rezeptes entgegen. So könne ein in Köln ausgestelltes Rezept nicht in Madrid eingelöst werden.
8.9.2022 Der CCC nimmt das E-Rezept unter die Lupe und kommt zu dem Ergebnis: „Sicherheit nicht ausreichend, Datenschutz mangelhaft“4). Kern der Kritik: Verarbeitung der unverschlüsselten E-Rezept-Daten auf dem Server in einer VAU. Dazu wird Intels SGX Enklave verwendet, die mehrfach gehackt wurde. Die gematik antwortet mit einer Stellungnahme am 13.9.2022.
  • Holm Diening (Chief Security Officer der gematik) zum Thema fehlender E2E-Verschlüsselung: „Wir verlagern … von Prävention zur Detektion + Reaktion.“5)
  • Leyck Dieken (Geschäftsführer der gematik): „Deswegen ist dieses Produkt bewusst nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Weil wir es wollten, dass auf diese Daten für die Patienten noch einmal zugegriffen wird.“6)

Authentifizierung

  • Mittels NFC-fähiger eGK (und deren PIN) über die E-Rezept-App der gematik auf einem kompatiblen Smartphone
  • Alternative Authentisierung mit Gerätebindung und Biometrie bzw. Wissensmerkmalen7) (§ 291 Abs. 7 iVm § 336 Abs. 4 SGB V; vgl. auch vgl. BT-Drs. 19/29384, 197: „Die Regelung für die Krankenkassen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nach § 336 Abs. 4 zum 1. Januar 2022 für die elektronische Verordnung soll es den Versicherten ermöglichen, unabhängig von der Verwendung einer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte auf die Daten des E-Rezepts zuzugreifen.“)
    • Registrierung des authentifizierten Authentisierungsmittels am IdP unter Nutzung der eGK
    • Damit ist das alternative Authentisierungsmittel von der eGK „abgeleitet“
  • Authentifizierung über al.vi IdPs (kartenlos über Krankenkassen-App, „Fast Track“)8)
  • ohne Authentifizierung Einlösen geht zukünftig auch9)
  • Abruf E-Rezepte mittels LE-Identität durch Übergabe der eGK (bzw. mit sonstigen personenbezogenen Identitätsnachweisen/digitalen Identitäten) 10); gesetzliche Vorgabe: § 312 Abs. 1 Nr. 6 SGB V mit Termin für Spezifikationsfertigstellung zum 1.12.2022.11) Feature-Spezifikation ist vorab veröffentlicht, nachdem sie lange beim BMG zur rechtlichen Prüfung lag, da Versandapotheken sich wettbewerblich benachteiligt sehen.12). Details hier.
  • Im Rahmen der Einführung der TI 2.0 und des dort vorgesehenen föderierten Identitätsmanagement erfolgt die Authentifizierung über den zentralen IdP, zunächst für gesetzlich Versicherte.13)

Apothekenverzeichnisdienst (ApoVZD)

Der ApoVZD ermöglicht Patientinnen und Patienten eine komfortable Apothekensuche über die E‑Rezept-App der gematik. Den Vorgaben entsprechend sind die Such- und Filterfunktionen wettbewerbsneutral gestaltet und beziehen alle Apotheken ein. Betrieben wird der ApoVZD von der https://ngda.de/Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGD) mbH im Auftrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Die Basisdaten der Einträge stammen aus dem Verzeichnisdienst der gematik und werden von den Landesapothekerkammern gepflegt. Zusatzinformationen wie Öffnungszeiten, Nacht- und Notdienst, Botendienst und Botendienstumkreis können die Apotheker über ihr Verbändeportal selbst einpflegen. Details auch hier.

Weiterentwicklung/Roadmap

Für das E-Rezept 2.0 (gesetzlicher Leistungsumfang 2022) soll die Pilotphase am 1.10.2022 starten. Für das E-Rezept 3.0 (gesetzlicher Leistungsumfang 2023) soll die Pilotphase am 1.10.2023 starten. Ahnlich sollten sich E-Rezept 4.0 (gesetzlicher Leistungsumfang 2024) und E-Rezept 5.0 (gesetzlicher Leistungsumfang 2025) verschieben, aber zumindest nach aktueller Planung noch in den jeweiligen Jahren mit einer Pilotphase beginnen.

in Vorbereitung

E-Rezept 2.0

  • Feature
    • FdV als Desktop-Anwendung (=AdV) für Linux und MacOS (vermutlich erst im 3. Quartal 2022)
    • „Fast Track“: Anmeldung am Fachdienst über ePA/Krankenkassen-App statt eGK (mit NFC)
    • Direktzuweisung Arzt an Apotheke für gesetzl. geregelte Sonderfälle (bspw. Zytostatika)
    • E-Rezepte für Privatversicherte
    • Mehrfachverordnungen
    • Neue IO
      • Abrechnungsinfos für PV
      • Rezepturen inkl. Zytostatika
      • Mehrfach-VO
      • VO BTM inkl. VO von cannabishaltigen Arzneimitteln
    • VO T-Rezepte
  • Neue Nutzergruppen
    • Krankenhäuser
    • Privatversicherte
    • Beihilfe

E-Rezept 3.0

  • Abruf E-Rezepte in Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis
  • Neue IO
    • VO BTM inkl. VO von cannabishaltigen Arzneimitteln
    • VO T-Rezepte
  • Neue Nutzergruppen
    • Zytostatika herstellende Apotheken

E-Rezept 4.0

  • Feature:
    • Ad-hoc-Autorisierung für BTM- und T-Rezepte über automatisierte Schnittstelle BfArM
    • Token-Übermittlung aus App an Versicherte über TI-M
    • Grenzüberschreitende Einlösung von E-Rezepten (EU)
  • Neue IO
    • VO DiGA
    • VO häusliche Krankenpflege
    • VO außerklinische Intensivpflege
  • Neue Nutzergruppen
    • BfArM
    • DiGA-Hersteller
    • Erbringer von Leistungen häuslicher Kranken- und außerklinischer Intensivpflege

E-Rezept 5.0

  • Feature
    • Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis
  • Neue IO
    • VO Soziotherapie
    • VO Heil- und Hilfsmittel, Verbandsmittel, Harn- und Blutteststreifen, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung
  • Neue Nutzergruppen
    • Erbringer von Leistungen zur Soziotherapie
    • Erbringer von Leistungen zu Heil- und Hilfsmitteln

Akzeptanz

Betrieb

  • Hotline wird Telekom (T-Systems) betrieben14)
  • Telekom beauftragt Capita mit dem Kundenservice und dem Aufbau sowie Betrieb der benötigten Infrastruktur.15)

Details

  • aut-idem-Eintrag ist im QR-Code integriert, damit nachträglich nicht mehr änderbar. Auf dem Ausdruck erscheint der Hinweis ausgeschrieben als „Kein Austausch“. Detailhinweise dazu hier.

E-Rezepte im EU-Ausland

  • Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) verantwortet den „Aufbau und Betrieb der organisatorischen und technischen Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten (nationale eHealth-Kontaktstelle)“, dazu sowohl die Information der Versicherten als auch die Datenverarbeitung
  • Laut Gesetz muss die Stelle, die auch National Contact Point eHealth (NCPeH) genannt wird, ihren Betrieb spätestens zum 1. Juli 2023 aufnehmen und ausschließlich über die TI arbeiten.
  • Die gematik legt die nötigen technischen Grundlagen für die Kontaktstelle fest und stimmt auf europäischer Ebene alles Nötige ab.
  • Um die semantische Interoperabilität beim grenzüberschreitenden Datenaustausch kümmert sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
  • Bis zum 1. Januar 2024 soll dann alles laufen – so der Plan.
Stand Februar 2021 nutzen 17 EU-Ländern bereits ein elektronisches Rezept.16)

Funktion

  • Hat der Patient vorab der Übermittlung seiner Verordnungsdaten ins europäische Ausland zugestimmt, darf die deutsche E-Health-Kontaktstelle diese Informationen an das entsprechende Pendant des Mitgliedstaats übermitteln. Allerdings sollen in Zukunft weder die Kassen noch die Kontaktstelle auf die Daten zugreifen dürfen. Ähnliches Prozedere dann auch bei der ePatientenkurzakte.
  • Für die elektronische Identifizierung im Ausland wird dann zusätzlich die Krankenversichertennummer zum Einsatz kommen.
  • Korrektur eines Rezeptes durch die Apotheke ist möglich, Apotheker:innen müssen danach lediglich mit dem HBA nochmals signieren.

Wege der "Übermittlung" des E-Rezept-Tokens an die Apotheke

  • E-Rezept-App (bzw. ePA-App) mit NFC-eGK (bzw. al.vi) ⇒ kaum verbreitet
  • Papierausdruck ⇒ keine Zuweisung ohne Anwesenheit
  • Abruf beim Apotheker mit eGK
  • E-Mail (SMS) ⇒ Datenschutzproblematik
  • KIM ⇒ rechtlich schwierig wegen Zuweisungsverbot
  • E-Rezept-App ohne Anmeldung ⇒ in Vorbereitung
  • Inzwischen gibt es auch eine App von gematik-Mitarbeitern zum sicheren Teilen des E-Rezept-Tokens. Nächster geplanter Schritt: Integration in ein PVS.17)
  • Einige Anbieter mit Apps zur sicheren Übertragung aus dem Primärsystem:

Finanzierung

Praxen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen

Quelle: Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V vom 14. Dezember 2017 (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)). (= TI-Finanzierungsvereinbarung)

  • PVS-Integration: 120 €
  • Betriebskosten pro Quartal: 1,00 €
  • Zukünftig: Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße): 677,50 € pro Gerät18)

Ersatzverfahren

Bisher existieren keine vertraglichen Regelungen zu einem Ersatzverfahren, wenn der Versicherte in der Apotheke steht, der E-Rezept-Server ausgefallen ist und die Abgabe des E-Rezeptes keinen weiteren Aufschub duldet bzw. unzumutbar ist. Fällt der E-Rezept-Server in der Arztpraxis aus, kann der Arzt ein Papierrezept erstellen.

Mögliche Ersatzverfahren

  • Apotheke ruft Arzt an. Die Abgabe kann dann im Rahmen eine fernmündlichen Unterrichtung erfolgen (§ 4 Abs. 1 AMVV). Falls der Arzt nicht erreichbar ist, muss der Versicherte ggf. den ärztlichen Bereitschaftsdienst aufsuchen, um in diesem Ausnahmefall ein Papierrezept zu erhalten.
  • Das Token kann vom Versicherten in der Apotheke zur Verfügung gestellt werde. (Ausdruck oder App). Ist dies nicht möglich, muss der Arzt das Token schnellstmöglich an die Apotheke übermitteln, auch im Nachgang zur Abgabe.
  • Bei Abgabe ist vom Apotheker ein Beleg über die erfolgte Abgabe zu erstellen und aufzubewahren. Dieser ist durch die einlösende Person zu unterschreiben. Genaueres wäre vertraglich zu regeln.
  • Abruf und Abrechnung des E-Rezeptes erfolgen dann, sobald der Fachdienst bzw. die TI wieder verfügbar ist.

Umgang mit Doppeleinlösung

  • sollte nur selten vorkommen
  • Im Falle, dass das E-Rezept bereits in einer anderen Apotheke eingelöst wurde, ist das E-Rezept durch die im Notfall abgebende Apotheke nicht mehr abrufbar. Darüber ist der Arzt unverzüglich zu informieren. Der Arzt ist verpflichtet, ein Papierrezept mit dem Vermerk „TI-Ausfallrezept“: Nur zur Abrechnung„ unverzüglich auszustellen und der Apotheke zu übermitteln
  • Die Apotheke rechnet das TI-Ausfallrezept zusammen mit dem vom Einlösenden unterschriebenen Beleg über die Abgabe ab.
  • Ergänzende vertragliche Regelungen wären hier zwischen KBV und GKV-SV zu treffen.

Collection

Andere Länder

Literatur

Spezifikationen

2)
BT-Drs. 20/2286, S.2 und auch BMG: Patienten haben keinen Rechtsanspruch auf ein elektronisches Rezept, aerzteblatt.de, 6.7.2022 (abgerufen am 13.7.2022).
3)
Ballweber, Jana. Chaos rund um das E-Rezept. netzpolitik.org, 8.12.2021 (abgerufen am 10.12.2021).
4)
E-Rezept: Sicherheit nicht ausreichend, Datenschutz mangelhaft, CCC-Webseite, 8.9.2022 (abgerufen am 13.9.2022)
8)
BITMARCK-Kassen setzen das zeitnah um, s. E-Rezept-App: 87 Kassen rollen neues Anmelde­verfahren aus, aerzteblatt.de, 03.06.2022.
11)
Aus der Begründung des DVPMG-RegE: „Die Gesellschaft für Telematik soll nach der Regelung … die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es zukünftig auch nur mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der adäquaten digitalen Identität möglich sein wird, auf elektronische Verordnungen in der Apotheke zuzugreifen. Dies führt zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte sehr viele Verordnungen einlösen müssen oder der 2D-Code der Verordnung nicht lesbar ist.“ (BT-Drs. 19/27652, S. 117)
12)
E-Rezept: Gematik-Beschluss vertagt, apotheke adhoc, 10.05.2022.
13)
s. Feature-Spezifikation und das IdP-Spezifikationspaket für IdP 2.3.0 der gematik.
14)
Presseportal, 03.06.2021, gematik-Auftrag: Telekom gibt Antwort zum E-Rezept (abgerufen am 09.06.2021).
16)
FAZ, 17.2.2021, S. 16.
17)
vgl. dazu auch KOCH, Marie-Claire. Kein Scherz: rezepte.lol-App verspricht sicheres Teilen des E-Rezepts, heise-online, 23.11.2022 (abgerufen am 23.11.2022).
dighealth/ti/erp.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/12 10:56 von fjh

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki