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Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
Chronologie
- 05.06.2007 Gesundheitsministerkonferenz spricht sich für die Errichtung eines eGBR als gemeinsame zuständiger Stelle für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA / eBA) für Angehörige nicht approbierter Gesundheitsberufe und sonstige Erbringer:innen ärztlich verordneter Leistungen aus.
- 24.06.2009 Die Gesundheitsministerkonferenz bestimmt mehrheitlich Nordrhein-Westfalen als Sitzland für das eGBR.
- Herbst 2009 Die damalige Bundesregierung verhängt ein Moratorium für das elektronische Rezept, das bis dahin den Zugang der oben genannten Berufsgruppen zur TI zwingend erfordert hätte. Damit endeten die Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages für die Errichtung des eGBR als gemeinsamer Stelle.
- 29.12.2015 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (besser bekannt als E-Health-Gesetz) wurde der Zugang zur TI für die im Gesundheitswesen tätigen nicht-approbierte Berufe neu geregelt und erneut eröffnet.
- 2015 bis 2020: mehrjährige Abstimmungsrunden zu einem eGBR-Staatsvertrag.
- 27.10.2020 Letzte Schaltkonferenz der Länder zur Abstimmung eines eGBR-Staatsvertrags.
- Dezember 2020 Redaktionelle Aktualisierung des eGBR-Staatsvertrags.
- 14. 0ktober 2020 Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) wurde den Ländern auch die Zuständigkeit für die Bestimmung der Stellen für die Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (SMC-Bs) an die Angehörigen der in den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 des SGB V genannten Berufsgruppen, bei denen lediglich das Führen der Berufsbezeichnung geschützt ist oder die zu den weiteren zugriffsberechtigten Personen nach den §§ 352, 356, 357, 359 und 361 gehören, sowie für die Bestimmung der entsprechenden bestätigenden Stellen übertragen werden.
Gesetzliche Grundlage
Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)**
Der eGBR-Staatsvertrag wird aktuell von den Landtagen beschlossen.
Der aktuelle Entwurf wird derzeit von den Landtagen beschlossen und findet sich als Anhang an den entsprechenden Gesetzesentwürfen der Landesregierungen, z.B. hier.
dighealth/ti/egbr.txt · Zuletzt geändert: 2021/12/08 08:50 von fjh