dighealth:ti:demis
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DEMIS
Die gesetzliche Grundlage für DEMIS findet sich insbesondere in § 14 des IfSG. Dort erhält das RKI in S. 1 den Auftrag nach Weisung des BMG ein „elektronisches Melde- und Informationssystem“„ einzurichten. S. 2 weist die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für dieses System ebenfalls dem RKI zu und S. 3 erlaubt die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur technischen Umsetzung durch das RKI. S. 4 legt fest, dass das elektronische Meldesystem Dienste der TI nutzen muss, sobald diese zur Verfügung stehen. Mit S. 5 erhält die gematik den Auftrag, das RKI bei Entwicklung und Betrieb zu unterstützen.
Nutzer
Roadmap
DEMIS 1.0 (2022)
- Features
- Übermittlung von namentlichen Erregernachweise gem. § 7 Abs. 1 IfSG
- Abrufen von Meldungen
- Übermittlung von Schnelltestergebnissen
- Hospitalisierungsmeldungen gem. § 6 IfSG (geplant 1.7.)
- IOs
- Sämtliche Erregernachweise gem. § 7 Abs. 1 IfSG
- Nutzergruppen
- ÖGD
- Labore
- Testzentren
- Arztpraxen
- Apotheken
- Krankenhäuser (geplant 1.7.)
- Technologie
- FHIR (REST)
- Meldeportal über TI
DEMIS 2.0 (2023)
- Features
- Übermittlung von nicht-namentlichen Erregernachweisen
- Übermittlung von meldepflichtigen Erregernachweisen und Krankheiten
- Molekulare Surveillance (DESH-Nachfolger)
- IOs
- alle nicht-namentlichen Meldungen gem. § 7 Abs. 3 IfSG
- alle meldetatbestände nach § 6 IfSG
- Nutzergruppen
- alle Melde- und Benachrichtigungspflichtigen (OZG)
- Technologie
- Meldeportal auch über Internet
- Authentifizierung mittels Benutzerkonto Bund (OZG)
DEMIS 3.0 (2024)
Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung (§ 13 IfSG)
Links
dighealth/ti/demis.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/05 06:49 von fjh