dighealth:diga
Inhaltsverzeichnis
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Status
- 49 DiGAs sind derzeit im BfArM-Verzeichnis gelistet. (Stand 10.03.2023)
- 164.000 DiGAs sind beantragt und erstattet worden (Stand 30.09.2022)1)
Verordnungsfunktionalität in Primärsystemen
Gem. § 73 Abs. 9 SGBV dürfen Ärzt:innen nur Systeme zur Verordnung (seit 1.1.2013 auch von) DiGAs nutzen, die von der KBV zugelassen sind. Die KBV hat am 19.12.2022 den Entwurf eines Anforderungskatalogs für die DiGA-Verordnungsfunktionalität zur Kommentierung veröffentlicht.
Vergütung
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine neue DiGA-Gebührenordnungsposition. Wenn der Bewertungsausschuss befindet, dass Verlaufskontrollen erforderlich sind, erhalten die betreffenden digitalen Gesundheitsanwendung eine eigene Abrechnungsposition. Neu ist hier die DiGA „zanadio“ eingetragen.3)
Weiterführende Informationen
- DiGA Info (für Hausärzte und deren Mitarbeiter)
- HealthOn - Plattform für DiGA-Bewertung
- DiGA-Seiten des GKV-SV mit BErichten u.a. Infos
Sonstiges
- Gutachten kritisiert fehlende Evidenz bei DiGAs: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139749/KVB-Gutachten-kritisiert-fehlende-Evidenz-bei-Gesundheits-Apps
- Welche Potenziale und Mehrwerte bieten DiGA für die hausärztliche Versorgung? – Ergebnisse einer Befragung von Hausärzt*innen in Deutschland4)
2)
Tweet des hih auf Twitter v. 25.08.2021
4)
s. auch https://www.aend.de/article/221567.
dighealth/diga.txt · Zuletzt geändert: 2023/03/10 08:23 von fjh