Feature - Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen
Mittlerweile (02.12.2025) gibt es einen Abschlussbericht: https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/ePA_fuer_alle/Abschlussbericht_Modellregionen/gematik_TI-Modellregion_Abschlussbericht_DiGA_eVO.pdf.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Bundesmantelvertrag auf einen neuen Fahrplan verständigt. Demnach sollen Software-Anbieter bis Ende 2025 zertifizierte DiGA-Verordnungsmodule bereitstellen. Aktuell wird das neue Verfahren in einer mehrmonatigen Testphase in der Modellregion Hamburg und Umgebung erprobt. Nach Auswertung der Ergebnisse entscheidet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) über das weitere Vorgehen. Erst nach offizieller Bekanntgabe durch das BMG wird die Nutzung für Praxen verpflichtend – frühestens zum 1. Januar 2026. Praxen dürfen nur zertifizierte DiGA-Verordnungsmodule nutzen. Die Software-Anbieter sind verpflichtet, diese bis Jahresende 2025 in ihre Systeme zu integrieren und die Funktionsfähigkeit gegenüber der KBV nachzuweisen. Für Psychologische Psychotherapeuten ist die DiGA-Verordnung die erste elektronische Verordnung überhaupt. Die Gematik stellt dafür Informationsmaterial bereit, die KBV kündigte ein aktualisiertes Serviceheft speziell für Psychotherapiepraxen an.1)
Und auch inzwischen die Presse: https://www.krankenhaus-it.de/item.3714/das-e-rezept-fuer-diga-kommt-spaeter.html
Spezifikation: https://gemspec.gematik.de/downloads/prereleases/Draft_gemF_eRp_DiGA/gemF_eRp_DiGA_V1.0.0_RC.pdf
