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VSDM

Versichertenstammdaten (VSD) dürfen grundsätzlich nur abgerufen werden, wenn ein Behandlungskontext vorliegt. In VSDM 1.0 erfolgt die Etablierung eines solchen durch Übergabe der eGK, in VSDM 2.0 kann der Behandlungskontext ebenfalls durch Nutzung der eGK, aber auch durch Nutzung einer (kartenungebundenen) digitalen Identität, zukünftig auch ohne physische Präsenz in der Leistungserbringerinstitution, erfolgen. Der Nachweis des Behandlungskontextes erfolgt in VSDM 2.0 über PoPP.

VSDM 1.0

VSDM 2.0

18.09.2025: Neues Release mit kleineren Änderungen: https://gemspec.gematik.de/releases/VSDM2_25_2/
Spezifikation wurde am 20.08.2025 veröffentlicht: https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_VSDM_2/gemSpec_VSDM_2_V1.1.0/

Bei VSDM 2.0 erfolgt eine (weitgehende) Entkopplung von der eGK. Abruf der VSD (Etablierung des Behandlungskontextes) kann entweder mit eGK oder (kartenungebundener) digitaler Identität erfolgen - zukünftig auch ohne physische Präsenz in der Leistungserbringerinstitution.

Verpflichtender Beginn für VSDM 2.0 ist gem. § 291b Abs. 2 S. 3 SGB V der 1.1.2026. VSDM 1.0 muss aber gem. § 291b Abs. 2 S. 4 SGB V noch parallel bis zum 31.3.2026 unterstützt werden.

Spezifikationen sind in Erstellung. Gematik arbeitet an Grobkonzept. Kommentierungsworkshop hat gerade stattgefunden und wird fortgesetzt.

In VSDM 2.0 ist kein Intermediär zu Entfernung des LE-Bezugs vorgesehen, um Profilbildung zu verhindern. Es werden ausschließlich organisatorische Maßnahmen vorgesehen. Da für den Versicherten Zugriffe protokolliert werden müssen (wie auch bei VSDM 1 auf eGK), müsste es dann auch eine Komponente zur Depseudonymisierung geben. Im Übrigen liegen die Daten (Abrechnung!), die eine Profilbildung ermöglichten ohnehin bereits bei den Kassen vor. Durch den Intermediär erhalten die Kassen diese Verknüpfung lediglich früher.

VSDM ++

Anwesenheitsbeleg mittels VSDM-Prüfnachweis über die VSD-Fachdienste (VSDM 1.0), ursprünglich ausschließlich für den Abruf von E-Rezepten mittels eGK (ohne PIN-Eingabe) in der Apotheke eingeführt, dient mittlerweile auch dazu einen benötigten Behandlungskontext zum Zugriff auf die ePA für alle zu eröffnen.

Spezifikationen

Es gab vorab eine Feature-Spezifikation. Mittlerweile ist das „Feature“ im wesentlichen in die Spezifikationen für VSDM eingeflossen.

Standardablauf

  1. Versicherte übergeben eGK, die der Leistungserbringer ins Kartenterminal steckt bzw. an die NFC-Schnittstelle hält
  2. Das Primärsystem ruft die Operation ReadVSD (VSDM) über den Konnektor auf
  3. Fachdienst VSDM bildet aus KVNR und Zeitstempel (seit dem CCC-Hack zusätzlich aus Datum des Versichertenbeginns und Straße der Adresse1)) mittels betreiberspezifischem Geheimnis einen Hashwert als Prüfziffer2)
  4. Fachmodul VSDM fügt Prüfziffer dem Prüfnachweis hinzu3)
  5. Das Primärsystem übermittelt Prüfnachweis inkl. Prüfziffer an die Anwendungen (E-Rezept oder ePA)
  6. Anwendung (bzw. deren VAU) verifiziert die Prüfziffer mit dem auch ihm bekannten Geheimnis (Hashwertvergleich) und prüft Zeitstempel auf Plausibilität
Sicherheit und Datenschutz

Proof of Patient Presence (PoPP)

Etablierung des Behandlungskontextes mittels eGK (ohne PIN-Eingabe) oder (kartenunabhängiger) digitaler Identität vor Ort oder ohne Anwesenheit des Patienten.

Eine weitere Variante wäre über Konnektor oder auch ohne Konnektor (TI-2.0).

s. Proof of Patient Presence (PoPP)

Elektronische Ersatzbescheinigung via KIM

s. Elektronische Ersatzbescheinigung via KIM

3)
Zur Prüfziffer vgl. gemSpec_Krypt#3.18.