Mit dem 1. Mai 2025 wurden alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, den Antrag auf Anschlussheilbehandlung (AHB-Antrag) digital über die Telematikinfrastruktur (TI) per KIM-Verfahren an die gesetzlichen Krankenkassen zu versenden.
Grundlage für KIM war das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das die Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen digitalisieren und vereinheitlichen sollte. Schon zuvor mussten Krankenhäuser elektronisch ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) per KIM übermitteln. Als Teil der TI soll KIM den sicheren Austausch dieser sensiblen Dokumente ermöglichen. Dazu gehören auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die elektronische Patientenakte (ePA) oder das e-Rezept.
Die gematik informiert über ihr TI-Dashboard täglich aktualisiert über die Anzahl über KIM gesendeten Nachrichten, aufgeschlüsselt auch nach eAUs und eArztbriefen.
KIM 1.0 wurde zum 30.09.2024 abgekündigt.
KIM 1.5 ist vollständig abwärtskompatibel zu KIM 1.0
Erweiterungen gegenüber KIM 1.0
Rollout der KIM-Clientmodule läuft seit Ende Juni 2025.
Die Migration ist notwendig für ECC-Fähigkeit.
Planung: ab 1.1.2023 im Feld
Quelle: Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V vom 14. Dezember 2017 (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)). (= TI-Finanzierungsvereinbarung)
Auf KIM basieren mittlerweile 32 Anwendungen (Dienstkennungen bzw. Fachverfahren) mit über 80 Dienstkennungen.3)
BARMER setzt eNachricht auf Basis von KIM um.4)