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dighealth:ti:ehba

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dighealth:ti:ehba [2025/08/13 13:36] – [Wird der eHBA finanziert?] fjhdighealth:ti:ehba [2025/11/17 06:48] (aktuell) – [Interne HBA-Themen] fjh
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 ===== Spezifikationen ===== ===== Spezifikationen =====
  
-  * [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemRL/gemRL_TSL_SP_CP/latest/|Certificate Policy - Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL]] - Rahmenvorgaben der gematik für die Sicherheit des Ausgabeprozesses +  * [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemRL/gemRL_TSL_SP_CP/latest/|Certificate Policy - Gemeinsame Zertifizierungsrichtlinie für Teilnehmer der gematik-TSL]] - Rahmenvorgaben der gematik für die Sicherheit des Ausgabeprozesses, insbesondere [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemRL/gemRL_TSL_SP_CP/latest/#4.2.7|Kapitel 4.2.7]]
   * [[https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/elektronischer-heilberufsausweis-ehba/technische-spezifikationen|Gemeinsame Policy für die Ausgabe der Heilberufsausweise]] von BÄK und anderen Kartenherausgebern [CP-HBA]   * [[https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/elektronischer-heilberufsausweis-ehba/technische-spezifikationen|Gemeinsame Policy für die Ausgabe der Heilberufsausweise]] von BÄK und anderen Kartenherausgebern [CP-HBA]
   * Spezifikation des elektronischen Heilberufsausweises - [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_HBA_ObjSys_G2_1/latest/|HBA-Objektsystem]]   * Spezifikation des elektronischen Heilberufsausweises - [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_HBA_ObjSys_G2_1/latest/|HBA-Objektsystem]]
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 ==== Wird der eHBA finanziert? ==== ==== Wird der eHBA finanziert? ====
  
-**Kurz**: Der eHBA in der **ambulanten vertragsärztlichen Versorgung** wird über die [[Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der TI zu finanzieren. Diese Regelung und die Höhe der Pauschale hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt und auf Drängen der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen mehrmals angepasst. Laut BMG sollen mit der Pauschale alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der TI erstattet werden.|TI-Pauschale]] finanziert. In der **stationären Versorgung** erhält ein Krankenhaus für jeden im Krankenhaus tätigen Mitarbeiter pauschal 46,52 € pro Jahr, wobei das Krankenhaus im Innenverhältnis die Weiterleitung des Betrags an den jeweiligen ärztlichen Mitarbeiter gewährleisten muss.+**Kurz**: Der eHBA in der **ambulanten vertragsärztlichen Versorgung** wird über die TI-Pauschale finanziert. In der **stationären Versorgung** erhält ein Krankenhaus für jeden im Krankenhaus tätigen Mitarbeiter pauschal 46,52 € pro Jahr, wobei das Krankenhaus im Innenverhältnis die Weiterleitung des Betrags an den jeweiligen ärztlichen Mitarbeiter gewährleisten muss.
  
-**Lang**: Ambulante Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der TI zu finanzieren. Diese Regelung und die Höhe der Pauschale hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per [[https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-32-vereinbarung-telematikinfrastruktur/2023-09-01_Festlegung_Telematik-Infrastruktur.pdf|Rechtsverordnung]] festgelegt und auf Drängen der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen mehrmals angepasst. Laut BMG sollen mit der Pauschale alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der TI erstattet werden.+**Lang**: Ambulante Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der TI zu finanzieren. Diese Regelung und die Höhe der Pauschale hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per [[https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-32-vereinbarung-telematikinfrastruktur/2023-09-01_Festlegung_Telematik-Infrastruktur.pdf|Rechtsverordnung]] festgelegt und auf Drängen der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen mehrmals angepasst. Laut BMG sollen mit der Pauschale alle Kosten des Anschlusses und des Betriebes der TI erstattet werden. Gemäß § 10 Absatz 2 dieser TI-Festlegung erhöht sich die monatliche TI-Pauschale jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der Veränderung des Punktwertes des Orientierungswertes gemäß § 87 Absatz 2e SGB V. In einem [[https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-32-vereinbarung-telematikinfrastruktur/Entwicklung_TI-Pauschale.pdf|Dokument der KBV]] kann die Entwicklung der monatlichen Pauschalen nachvollzogen werden.
  
 Die Finanzierung des eHBA in der stationären Versorgung richtet sich nach der [[https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.1_Digitalisierung_Daten/2.1.5._Telematik-Infrastruktur/2019-03-29_DKG_Finanzierungsvereinbarung_TI_final.pdf|TI-Finanzierungsvereinbarung für Krankenhäuser]] ((Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gem. § 291a Abs. 7a SGB V zum 1.1.2019)). Die Kosten für den HBA gehören gem. § 9 Abs. 3 zu den "Kosten im laufenden Betrieb". Ein Krankenhaus erhält "nach Wahl" für jeden im Krankenhaus tätigen ärztlichen Mitarbeiter eine Pauschale in Höhe von 46,52 € pro Jahr. Bei Wahl dieser Option muss das Krankenhaus im Innenverhältnis die Weiterleitung des Betrags an die jeweiligen ärztlichen Mitarbeiter gewährleisten. Die Pauschale deckt gegenwärtig etwa 11% der jährlich anfallenden Kosten für einen HBA bei allen HBA-Anbietern. Die Finanzierung des eHBA in der stationären Versorgung richtet sich nach der [[https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.1_Digitalisierung_Daten/2.1.5._Telematik-Infrastruktur/2019-03-29_DKG_Finanzierungsvereinbarung_TI_final.pdf|TI-Finanzierungsvereinbarung für Krankenhäuser]] ((Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gem. § 291a Abs. 7a SGB V zum 1.1.2019)). Die Kosten für den HBA gehören gem. § 9 Abs. 3 zu den "Kosten im laufenden Betrieb". Ein Krankenhaus erhält "nach Wahl" für jeden im Krankenhaus tätigen ärztlichen Mitarbeiter eine Pauschale in Höhe von 46,52 € pro Jahr. Bei Wahl dieser Option muss das Krankenhaus im Innenverhältnis die Weiterleitung des Betrags an die jeweiligen ärztlichen Mitarbeiter gewährleisten. Die Pauschale deckt gegenwärtig etwa 11% der jährlich anfallenden Kosten für einen HBA bei allen HBA-Anbietern.
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-Die Finanzierung des eHBA ist zudem an eine zugewiesene Arztnummer geknüpft. Ärzte in Weiterbildung erhalten somit keine Pauschale für den eHBA. TODO: Beleg 
  
 ==== Was kostet ein eHBA? ==== ==== Was kostet ein eHBA? ====
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 **Kurz**: Ein eHBA ist maximal 5 Jahre gültig. **Kurz**: Ein eHBA ist maximal 5 Jahre gültig.
  
-**Lang**: Die Gültigkeit eines eHBA beträgt derzeit maximal 5 Jahre. Diese maximale Laufzeit ist für Signaturkarten üblich, da die Sicherheit der mit den Zertifikaten verbundenen Schlüsseln in der Regel mit zunehmendem Zeitraum abnimmt und die Schlüssel daher regelmäßig erneuert werden sollten. Die gematik formuliert (als SOLL-Anforderung) entsprechend auch 5 Jahre als Maximallaufzeit.(([[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/|gemSpec_Krypt]], S. 9, Anforderung [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/#GS-A_3080|GS-A:3080]])) Die [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/CP_HPC_v2.0.0.pdf|Gemeinsame Policy für die Ausgabe der Heilberufsausweise]] (S. 19) referenziert auf [gemSpec_Krypt] bzgl. der maximalen Gültigkeitsdauer von X.509-Zertifikaten.+**Lang**: Die Gültigkeit eines eHBA beträgt derzeit maximal 5 Jahre. Diese maximale Laufzeit ist für Signaturkarten üblich, da die Sicherheit der mit den Zertifikaten verbundenen Schlüsseln in der Regel mit zunehmendem Zeitraum abnimmt und die Schlüssel daher regelmäßig erneuert werden sollten. Die gematik formuliert (als SOLL-Anforderung) entsprechend auch 5 Jahre als Maximallaufzeit.(([[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/|gemSpec_Krypt]], S. 9, Anforderung [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/#GS-A_3080|GS-A:3080]]))Die [[https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/CP_HPC_v2.0.0.pdf|Gemeinsame Policy für die Ausgabe der Heilberufsausweise]] (S. 19) referenziert auf [gemSpec_Krypt] bzgl. der maximalen Gültigkeitsdauer von X.509-Zertifikaten.
  
-Die HBA-Anbieter können kürzere Laufzeiten mit den Kartenherausgebern vereinbaren.(([[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/|gemSpec_Krypt]], Kap. [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/#2.1.1.1|2.1.1.1]]]] Dies wird insbesondere genutzt, wenn bereits bekannt ist, dass kryptographische Algorithmen oder Zertifikate von Kartenplattformen auslaufen werden.+Die HBA-Anbieter können kürzere Laufzeiten mit den Kartenherausgebern vereinbaren.(([[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/|gemSpec_Krypt]], Kap. [[https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_Krypt/latest/#2.1.1.1|2.1.1.1]]Dies wird insbesondere genutzt, wenn bereits bekannt ist, dass kryptographische Algorithmen oder Zertifikate von Kartenplattformen auslaufen werden.))
  
 ==== Was ist der Unterschied zwischen einem eHBA der Generation 2.0 und 2.1? ==== ==== Was ist der Unterschied zwischen einem eHBA der Generation 2.0 und 2.1? ====
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 PIN.CH: 6-8 Zeichen PIN.CH: 6-8 Zeichen
 PIN.QES: 6-8 Zeichen PIN.QES: 6-8 Zeichen
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 ==== Was passiert bei falscher PIN-Eingabe für den HBA? ==== ==== Was passiert bei falscher PIN-Eingabe für den HBA? ====
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 ==== Kann ich meine Signatur-PIN von zu Hause aus an eine Kartenterminal in meiner Praxis (remote) übertragen, in dem der eHBA steckt, um bspw. ein E-Rezept von zu Haus aus zu signieren? ==== ==== Kann ich meine Signatur-PIN von zu Hause aus an eine Kartenterminal in meiner Praxis (remote) übertragen, in dem der eHBA steckt, um bspw. ein E-Rezept von zu Haus aus zu signieren? ====
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 Nein, das ist aus Sicherheitsgründen untersagt und wird von den zugelassenen Kartenterminals auch technisch unterbunden, obwohl es der eHBA selbst ermöglicht. Nein, das ist aus Sicherheitsgründen untersagt und wird von den zugelassenen Kartenterminals auch technisch unterbunden, obwohl es der eHBA selbst ermöglicht.
 +
 +==== Was tun, wenn ich aus nicht selbstverschuldeten Gründen (bspw. Lieferschwierigkeiten der  Anbieter) noch keine Folgekarte für meinen eHBA habe, der alte eHBA aber bereits abgelaufen ist? ====
 +
 +Für diesen Fall sind die gängigen Ersatzverfahren zu verwenden, die auch bei technischen Problemen mit der Telematikinfrastruktur zum Einsatz kommen.
 +
 +**E-Rezept**\\
 +Papierrezept: Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auf dem Vordruck Muster 16 verordnet ("rosa Rezept").
 +
 +**eAU**\\
 +Signatur mittels SMC-B statt eHBA (vgl. § 2 Abs. 4 BMV-Ä [[https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag/anlagen_zum_bundesmantelvertrag/einzelne_anlagen_zum_bmv/bmv_anlage_2b_digitale_vordrucke.jsp|Anlage 2b]] Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung.)
 +
 +**eArztbrief**\\
 +Erstellung eines Arztbriefes in Papierform
 +
 +**ePA**\\
 +Um auf die ePA zuzugreifen, ist der eHBA keine technische Voraussetzung. Ärztliche Praxen und Krankenhäuser müssen bzw. mussten aber nachweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen Komponenten verfügen.((§ 341 Abs. 6 bzw. 7 SGB V.)) Dazu gehört auch der eHBA (für mindestens ein Ärztin oder einen Arzt) der Praxis. Dies ist in der Regel bereits erfolgt und ein kurzzeitig fehlender eHBA sollte keine negativen Auswirkungen auf den Praxisbetrieb haben.
 +Rechtlich gilt allerdings weiter: Zugriff auf Daten der Anwendung nur, wenn der Zugreifende einen eHBA besitzt (§ 339 Abs. 3 SGB V) oder von einem anderen eHBA-Inhaber autorisiert ist (§ 339 Abs. 5 SGB V). 
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 +==== Sonstige ====
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 +Signieren aus dem Home Office: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/ti-tablet-e-rezepte-zu-hause-signieren/#
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 +Cherry hat ein PIN-Pad auf den Markt gebracht, mit dem man von zu Hause aus auf die Telematikinfrastruktur (TI) zugreifen kann. Das Gerät bietet laut Hersteller vielfältige Einsatzmöglichkeiten auch für Apothekerinnen und Apotheker: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/pin-pad-anwendungsfaelle-in-der-apotheke/
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 +====== Interne HBA-Themen ======
 +
 +  * [[dighealth:ti:ehba:mTausch2025|Massentausch RSA-ECC 2025]]
 +  * [[dighealth:ti:ehba:mTausch_idemia2025-2026|Massentausch IDEMIA 2025/2026]]
 +  * [[dighealth:ti:ehba:ECC-only_opt|Optische Personalisierung ECC-only]]
 +  * [[dighealth:ti:ehba:Dtr-vertauschteHBAs|D-Trust: Vertauschte eHBAs]]
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dighealth/ti/ehba.1755092172.txt.gz · Zuletzt geändert: von fjh

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